Auszahlung Sparbücher laut Erbschein

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
ALISHA.en
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Auszahlung Sparbücher laut Erbschein

Hallo zusammen,

hab noch eine Frage bezüglich Sparbuch.

Wenn eine Erbengemeinschaft mit Erbschein zur Bank geht und die Herausgabe der zur Erbmasse gehörenden Sparbücher fordert aber nicht im Besitz der Originalbücher ist (sind im Besitz anderer, die aber diese nicht herausgeben, müssten ggf. verklagt werden) , muss die Bank die Summe der Sparbücher auszahlen oder muss man die Original Bücher zwingend haben ?

Was wäre, wenn die Bücher verloren gegangen wären, wäre dann das Geld auch weg ?

Danke für alle Antworten

MFG

Alisha




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Die Bücher sind aber nicht verloren gegangen.

Eine vorsätzlich wahrheitswidrige Verlustmeldung kann den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

Für die Auszahlung des Guthabens ist die Vorlage des Sparbuches erforderlich.

Wenn die Sparbücher rechtmäßig im Besitz anderer Personen sind, dann muss zunächst sowieso erst einmal geprüft werden, wem das Guthaben überhaupt zusteht. Es kann dann durchaus sein, dass das Guthaben dieser anderen Person zusteht. Das kommt aber auf die genauen Umstände an, warum diese Person im Besitz der Sparbücher ist.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Und selbst wenn man angibt, dass die Sparbücher weg sind, kann es sein, dass man auch mit Erbschein 3 Monate warten muss, bevor das Guthaben gezahlt wird.
Aber das Konto wird gesperrt, sollte es eine Vollmacht über den Tod hinaus geben, sollte die schnellstens widerrufen werden.

0x Hilfreiche Antwort

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