Auszahlung Vermögen an zukünftige Erben

1. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
roger1111
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Vermögen an zukünftige Erben

Guten Morgen,

ich würde um Hilfe bei folgender Geschichte bitten:

Meine Mutter ist vor 6 Jahren gestorben und mein Vater hat sich aus dem Staub gemacht.

Nun ist es so, dass meine Oma seit 1,5 Jahren von mir betreut wird und mittlerweile auch bei mir wohnt.
Sie muß 24h am Tag versorgt werden.

Außer mir gibt es noch meinen Bruder, der aber zu weit weg wohnt und deswegen nur selten zu Besuch kommt und sich so gut wie garnicht um die Oma kümmern kann.

Nun möchte die Oma gerne ihr Geld an die beiden zukünfigen Erben, also uns 2 Enkel, auszahlen.

Allerdings nicht 50/50, sondern bspw. 80000€ für mich und 40000€ für meinen Bruder.
Mein Bruder ist damit auch einverstanden, da ich ja die Pflege übernommen habe.

Muß das jetzt über einen Notar gemacht werden oder kann man das auch innerhalb der Familie mit einem selbstaugesetzten Schriftstück oder sogar lediglich auf Vertrauensbasis abwickeln?

Vielen Dank im Voraus.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Zumindest die Zahlung an Sie als Schenkung abzuwickeln wäre unnötig und unklug, um keine stärkeren Ausdrücke zu verwenden; Stichworte Pflichtteilsergänzungsanspruch, Schonung Steuerfreibetrag.

Für das Geld welches letztlich der Bruder bekommen soll würde ich mir u.U. auch andere Wege einfallen lassen.

Gruss

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Frage ist wie lange die Oma noch zuhause betreut werden kann u. in wie weit die Oma verarmt - Stichwort wäre hier "Schenkung wegen verarmung zurückfordern"...
Das Sozialamt wird dies auf alle Fälle tun sofern das Vermögen der Oma nicht mehr ausreicht um die Heimkosten zu tragen.

Sofern man es dennoch durchziehen will, sollte man auf alle Fälle über einen Notar bzw. Notarvertrag machen - kostet zwar den ein od. anderen Euro, aber es bietet die Sicherheit das der Vertrag als solcher nicht durch irgendwelche "Fehler" ausgehebelt werden kann.

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nur sterben macht Erben.
Zu Lebzeiten kann die Oma mit ihrem Vermögen machen was sie will.Sie kann Ihnen auch alles geben.
Sie könnte es auch in geistiger Umnachtung auf der Straße
verschenken.
Allerdings ist es angebracht, wegen des Geldwäschegesetzes, das Geld von Konto zu Konto zu überweisen.
Richtig ist, dass ein Teil zurück zu zahlen wäre, wenn das
Sozialamt wegen der evtl. Heimunterbringung zahlen soll.

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