Hallo, es geht um folgendes,eine sehr lange verzwickte Geschichte!
Also, meine Schwiegereltern habe 1971 ein Haus gekauft!Wert damals 120.000
DM.Etwa ein halbes Jahr später verstarb mein Schwiegervater!Ein Testament existierte natürlich noch nicht!Also bekamen meine Schwiegermutter die hälfte und mein Mann(damals 3 Jahre) und mein Schwager(damals 6 Jahre) jeweils ein
viertel!Mein Schwager zog 1992 etwa mit seienr Frau
zusammen und hat sich dann auf der Bank einen Kredit von 30.000DM auf meine Schwiegermutter aufgenommen.Der Kreditvertrag läuft (bis heute)als eine Auszahlung eines Erbteils!Meine Schwiegermutter ist ihn am zurückbezahlen!So da das Haus sehr alt ist und wir es mit meiner Schwiegermutter bewohnen ist natürlich auch einiges dran zu machen!Wir haben zwar schon viel Geld reingesteckt aber wir schaffen einfach nicht mehr ohne eine Kredit aufzunehmen.Bei dem Gespräch auf der Bank ergab sich,daß wir einen Immobilienkredit bekommen würden ,wenn alle Besitzer dafür unterschreiben und keiner in der Schufa steht!Mein Schwager ist aber hoch verschuldet also könnten wir das vergessen,es sei denn wir würden meinen Schwager jetzt auszahlen,sagte uns der von der Bank!Dafür müssten wir eigentlich das Haus schätzen lassen oder?Mein Mann sieht aber
nicht ein ihm von dem dann geschätzten Wert seinen viertel auszuzahlen , weil wir in
den letzten 15 jahren eine neue Heizungsanlage eine neue Fassade und und und bezahlt haben???Er besteht aber darauf das Haus schätzen zu lassen!
Jetzt habe ich aber gelesen,daß der Schätzwert von damals also der Todestag meines Schwiegervaters maßgebend
ist!Ist das richtig?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet!
Auszahlung!?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Jetzt habe ich aber gelesen,daß der Schätzwert von damals also der Todestag meines Schwiegervaters maßgebend
Das wäre bei der Auszahlung eines Pflichteils korrekt. Hier geht es aber um einen Erbteil.
Bei einem Erbteil gibt es keine zwangsweise Auszahlung. Die Erbengemeinschaft muss sich darüber einigen, ob ausgezahlt werden soll und wie hoch die Auszahlung sein soll.
Welche Bank nimmt denn als Sicherheit die Schiegermutter;)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Meine Schwiegermutter,also seine Mutter hat den Kredit auf ihren Namen aufgenommen und meinem Schwager ausgezahlt!
Und was ist der unterschied zwischen einem Pflicht-und einem Erbteil? Entschuldigung das ich so dumm frage aber ich hab echt keine Ahnung davon!Aber wie gesagt, so wie mein Schwager sich das vorstellt mit schätzen lassen und dann auszahlen, sind wir nicht mit einverstanden wir haben in den letzten 15 Jahren etwa 40.000 € hier reingesteckt und müssen dann noch drauf zahlen um den auszuzahlen?Das Haus war eine Ruine und wir haben das jetzt einigermaßen bewohnbar gemacht!Der Dachstuhl wurde ausgebaut Wände wurden abgerissen,neue gesetzt etc....
Ich bin mittlerweile schon so weit das ich sage
wir müssen das Haus verkaufen,weil wir uns das nicht leisten können!Jetzt kommt noch hinzu das daß Dach neue gedeckt werden muss das Rohr im Kamin muss neu eingesetzt werden.Das ist ja alles nicht billig! Auf jeden Fall verzweifel ich langsam !Danke für eure netten Antworten
MFG Silvi:(
Ein Pflichtteil steht einem Kind oder einer Ehefrau zu, welches enterbt wurde. Ein Pflichtteil muss immer ausgezahlt werden und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Mit dem Pflichtteil sind darüber hinaus keinerlei weitere Rechte oder Pflichten verbunden.
Wer jedoch Erbe wird, tritt in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Er übernimmt dessen Verträge und dessen Eigentum. Bei mehreren Erben bildet sich eine Erbengemeinschaft.
Die Auflösung der Erbegemeinschaft muss unter den Erben einvernehmlich geregelt werden.
Im Prinzip ist auch eine zwangsweise Auflösung der Erbengemeinschaft möglich. Dazu wäre eine Erbauseinandersetzungsklage notwendig, als deren Folge in Eurem Fall das Haus versteigert werden würde. Über die Auszahlungsanteile und die Anrechnung bisheriger Investitionen würde dann ein Gericht entscheiden.
Eine einvernehmliche Auflösung der Erbengemeinschaft, die dann zu einem Auszahlungsanspruch einzelner Erben führen kann, erfordert aber das Einverständnis aller Erben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten