Auszahlung an Schwester??

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
matho
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung an Schwester??

Folgendes Problem:
Zweifamilienhaus.Oben wohnen Vater Mutter und (Volljährige,nicht erwerstätige)Tochter,unten Sohn mit Frau und 1 Kind.Mutter&Vater total zerstritten.Vater will Frau und Tochter aus dem Haus haben.Er ist allein im Grundbuch für das Haus eingetragen.
Sohn soll das Haus überschrieben bekommen.Das Haus ist stark renovierungsbedürftig und es sind Schulden auf dem Haus.
Jetzt meine Frage:Haben Mutter und/oder Tochter irgendwelche Anrechte auf das Haus?Muss ein Pflichtteil gezahlt werden?Wie wird dieser Pflichtteil berechnet?Hauswert-Schulden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Kinder haben zu Lebzeiten des Vaters keine Ansprüche und müssen auch nicht gefragt werden. Wenn der Vater innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung des Hauses verstirbt, kann es aber einen Pflichtteilergänzungsanspruch geben.

Sollte es sich beim Haus um das einzige nennenswerte Vermögen des Vaters handeln, so muss seine Frau jedoch zustimmen (§ 1365 BGB ).

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