Hallo zusammen,
ich habe heute von meiner Schwester (einziges Geschwisterteil) einen Vorschlag bekommen, dass sie gerne das Elternhaus abkaufen und mich auszahlen will, sozusagen als "vorgezogenes" Erbe. Das Haus selbst hat einen ungefähren Verkehrswert von 500k, ist jedoch noch mit ca. 100k belastet. Da unsere Eltern (ca. 70 Jahre alt) nur eine geringe Rente erhalten, freuen sie sich entsprechend über den Vorschlag. Sollte der Verkauf stattfinden, würde ich, nach Aussage meiner Schwester, eine Auszahlung abzüglich der Schulden (200k) bekommen. Unsere Eltern würden gegen eine schmale Miete dort wohnen bleiben dürfen, Eigentümerin bleibt meine Schwester. Jetzt stelle ich mir ein paar Fragen:
1. Inwieweit könnte mir, sofern nichts Entsprechendes vertraglich geregelt wird, der gesetzliche Erbanteil "weggenommen" werden, wenn meine Schwester unseren Eltern das Elternhaus abkauft? Gehe ich dann quasi leer aus?
2. Wenn doch eine entsprechende Auszahlungsvereinbarung mit mir getroffen wird, wie wird diese letztendlich berechnet? In anderen Foren habe ich von Wertminderung bei Nieß-/Wohnbrauchrecht bzw. Mietung Dritter gelesen. Darüber wurde kein Wort verloren.
3. Wie gesichert ist es, dass meine Eltern dort bis an ihr Lebensende wohnen bleiben dürfen? Von einem lebenslangen Wohnrecht wurde auch nie gesprochen, nur von einem regulären Mietvertrag.
4. Was passiert, wenn unsere Eltern pflegebedürftig werden? Kommen ich und meine Schwester gleichsam dafür auf?
5. Was wäre in euren Augen am sinnvollsten, wie mit dem Elternhaus umgegangen werden soll, sodass alle Beteiligten ihren Seelenfrieden bekommen?
Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!
Auszahlung an mich umgehen wenn Schwester vorher das Elternhaus abkauft?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



1. Man kann Sie enterben, was natürlich im Testament festgelegt werden müsste. Aber auch ohne Testament erben Sie nichts vom Haus - vererben kann man nur, was einem gehört. Es gibt aber noch den Pflichtteilsergänzungsanspruch - der wird jedoch jährlich kleiner, so dass Sie mit dem aktuellen Angebot gut bedient sind. Im Todesfall bei nicht verkauftem Haus würden Sie auch nur 50 % kriegen.
2. So, wie sie zwischen Ihnen festgelegt wird - Sie haben aktuell keinerlei Anspruch auf eine Auszahlung.
3. Woher soll das hier jemand wissen? Anders formuliert, fragen Sie nach der Wahrscheinlichkeit, mit der Ihre Schwester Ihre Eltern hinauswirft - Sie kennen die Schwester, niemand im Forum kennt sie...
4. Auch so eine Frage für ein Hellseherforum - keiner kennt hier Ihre Einkommensverhältnisse...
5. Und noch mehr für das Hellseherforum - ich würde das Angebot annehmen, aber ob Sie dann Ihren Seelenfrieden finden, wissen die User hier jetzt woher...?
-- Editiert von User am 26. April 2025 18:15
-- Editiert von User am 26. April 2025 18:19
-- Editiert von User am 26. April 2025 18:35
Hallo,
Warum sollst du denn das Erbe vorzeitig bekommen, deine Schwester aber nicht?Zitat:dass sie gerne das Elternhaus abkaufen und mich auszahlen will, sozusagen als "vorgezogenes" Erbe.
Und warum soll sie dich auszahlen?
??? - du sollst doch 200k bekommen, das ist doch genau die Hälfte.Zitat:1. Inwieweit könnte mir, sofern nichts Entsprechendes vertraglich geregelt wird, der gesetzliche Erbanteil "weggenommen" werden, wenn meine Schwester unseren Eltern das Elternhaus abkauft? Gehe ich dann quasi leer aus?
Ja, ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht mindert den Wert, manchmal beträchtlich. Um so besser wären deine 200k.Zitat:2. Wenn doch eine entsprechende Auszahlungsvereinbarung mit mir getroffen wird, wie wird diese letztendlich berechnet? In anderen Foren habe ich von Wertminderung bei Nieß-/Wohnbrauchrecht bzw. Mietung Dritter gelesen. Darüber wurde kein Wort verloren.
Im schlimmsten Fall wäre es ein normales Mietverhältnis, was praktisch nur durch Eigenbedarf aufzuheben ist. Und auch die Miete kann nicht übermäßig erhöht werden. Imho also kein besonderes Risiko für die Eltern.Zitat:3. Wie gesichert ist es, dass meine Eltern dort bis an ihr Lebensende wohnen bleiben dürfen? Von einem lebenslangen Wohnrecht wurde auch nie gesprochen, nur von einem regulären Mietvertrag.
Denkbar ist natürlich immer eine ganze Menge.
Das geplante Prozedere mit dem Haus ändert jedenfalls nichts daran (außer ihr vereinbart auch das - und das gilt dann auch nur im Innenverhältnis).Zitat:4. Was passiert, wenn unsere Eltern pflegebedürftig werden? Kommen ich und meine Schwester gleichsam dafür auf?
Was ist denn das Ziel?Zitat:5. Was wäre in euren Augen am sinnvollsten, wie mit dem Elternhaus umgegangen werden soll, sodass alle Beteiligten ihren Seelenfrieden bekommen?
Nehmen wir mal an (bitte nicht wirklich, nur theoretisch) die Eltern wären aktuell verstorben, wie würdet ihr das Erbe aufteilen? Würdet ihr das Haus verkaufen, würdet ihr gemeinsam Eigentümer bleiben, oder würde auch dann deine Schwester dich ausbezahlen?
Außerdem, gibt es weiteres Vermögen? Nicht Hausrat oder ein Auto, sondern was Richtiges was man gegen das Haus setzen könnte. Hört sich eher nicht so an, aber man weiß ja nie.
Stefan
-- Editiert von User am 26. April 2025 20:00
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Zitatich habe heute von meiner Schwester (einziges Geschwisterteil) einen Vorschlag bekommen, dass sie gerne das Elternhaus abkaufen und mich auszahlen will, sozusagen als "vorgezogenes" Erbe. :
Wenn die Schwester das Elternhaus abkaufen will, heißt das, die Eltern erhalten den Kaufpreis XY, weshalb sollte die Schwester dich dann auszahlen? Das macht keine Sinn.
Eine Auszahlung macht nur bei einer Schenkung Sinn.
ZitatInwieweit könnte mir, sofern nichts Entsprechendes vertraglich geregelt wird, der gesetzliche Erbanteil "weggenommen" werden, wenn meine Schwester unseren Eltern das Elternhaus abkauft? Gehe ich dann quasi leer aus? :
Weshalb solltest du leer ausgehen. Die Eltern haben anstelle der Immobilie den Kaufpreis in Geld.
Zitat:Wenn doch eine entsprechende Auszahlungsvereinbarung mit mir getroffen wird, wie wird diese letztendlich berechnet? In anderen Foren habe ich von Wertminderung bei Nieß-/Wohnbrauchrecht bzw. Mietung Dritter gelesen. Darüber wurde kein Wort verloren.
Ja und? Die ist klar, dass du keinerlei Ansprüche zu Lebzeiten deiner Eltern hast? Du hast kein "Mitspracherecht".
Zitat:Wie gesichert ist es, dass meine Eltern dort bis an ihr Lebensende wohnen bleiben dürfen? Von einem lebenslangen Wohnrecht wurde auch nie gesprochen, nur von einem regulären Mietvertrag.
Auch diesbezüglich hast du kein Mitspracherecht.
Zitat:Was passiert, wenn unsere Eltern pflegebedürftig werden? Kommen ich und meine Schwester gleichsam dafür auf?
Euer Einkommen beträgt mehr als EUR 100.000?
Zitat:Was wäre in euren Augen am sinnvollsten, wie mit dem Elternhaus umgegangen werden soll, sodass alle Beteiligten ihren Seelenfrieden bekommen?
Was willst du eigentlich? Mehr "Seelenfrieden" als die hälftige Auszahlung gibt es nicht. Die Eltern könnten der Schwester die Immoblie auch komplett schenken und du gehst (zumindest zu Lebzeiten der Eltern) leer aus.
Zitat:1. Inwieweit könnte mir, sofern nichts Entsprechendes vertraglich geregelt wird, der gesetzliche Erbanteil "weggenommen" werden, wenn meine Schwester unseren Eltern das Elternhaus abkauft? Gehe ich dann quasi leer aus?
Wenn Ihre Schwester Ihren Eltern das Haus abkauft, ist das Haus aus der potentiellen Erbmasse der Eltern raus.
Mit Ihrem gesetzlichen Erbteil hat das nichts zu tun.
Wenn es kein anderslautendes Testament gibt, bleibt Ihr gesetzlicher Erbanteil bestehen.
Das Haus ist wie gesagt raus aus der potentiellen Erbmasse, das Geld aus dem Hausverkauf ist, sofern es nicht zu Lebzeiten ausgegeben wird, Teil der Erbmasse.
Zitat:2. Wenn doch eine entsprechende Auszahlungsvereinbarung mit mir getroffen wird, wie wird diese letztendlich berechnet? In anderen Foren habe ich von Wertminderung bei Nieß-/Wohnbrauchrecht bzw. Mietung Dritter gelesen. Darüber wurde kein Wort verloren.
Ich verstehe nicht so recht, was da an Sie ausgezahlt werden sollte.
Wenn Ihre Schwester Ihren Eltern für 400.000 das Haus abkauft und dann noch 200.000 (warum?) an Sie auszahlt, zahlt sie 600.000 für ein Haus, dessen Verkehrswert bei 500.000 abzgl. der Belastung liegt.
Wenn Ihre Eltern die 400.000 zu Lebzeiten nicht ausgeben, erben Sie dann auch noch 200.000 davon, sind also 400.000 im Plus, während Ihre Schwester bei +/- 0 steht - und das auch nur, wenn man den Wert des Hauses mit einrechnen würde. Das macht irgendwie keinen Sinn.
Diese Variante würde nur Sinn machen, wenn das Haus an Ihre Schwester verschenkt werden würde.
Ein Wohnrecht, sofern eines eingetragen werden würde, mindert den Wert des Hauses bis zum Ableben des Berechtigten.
Ein Mietvertrag erschwert ggf. den Verkauf.
Zitat:3. Wie gesichert ist es, dass meine Eltern dort bis an ihr Lebensende wohnen bleiben dürfen? Von einem lebenslangen Wohnrecht wurde auch nie gesprochen, nur von einem regulären Mietvertrag.
So lange, bis aus berechtigtem Grund gekündigt wird.
Das kann Eigenbedarf des Vermieters oder schwerwiegende Vertragsverletzung der Mieter sein.
Zitat:4. Was passiert, wenn unsere Eltern pflegebedürftig werden? Kommen ich und meine Schwester gleichsam dafür auf?
Das hängt vom jeweiligen Einkommen ab, das müsste schon recht hoch sein, um überhaupt herangezogen zu werden.
Aber aus dem Hausverkauf ist ja erstmal genug da..
Zitat:5. Was wäre in euren Augen am sinnvollsten, wie mit dem Elternhaus umgegangen werden soll, sodass alle Beteiligten ihren Seelenfrieden bekommen?
Wenn Sie Ihren Seelenfrieden damit machen können, Ihre Schwester über den Tisch zu ziehen….
-- Editiert von User am 26. April 2025 21:18
ZitatSollte der Verkauf stattfinden, würde ich, nach Aussage meiner Schwester, eine Auszahlung abzüglich der Schulden (200k) bekommen. :
Das ist doch ein absolut faires Angebot. Welches Problem hast Du damit?
Zitat5. Was wäre in euren Augen am sinnvollsten, wie mit dem Elternhaus umgegangen werden soll, sodass alle Beteiligten ihren Seelenfrieden bekommen? :
Für mich ist das zu kurz gedacht. Wenn die Eltern eine geringe Rente haben sollte man das Haus als Kapital behalten, um evtl. Pflegeheimplätze o.ä. bezahlen zu können.
Seelenfrieden heisst ja auch, dass man eine Regelung findet, wenn die Eltern Hilfe im Alter brauchen. usw.
ZitatWenn die Eltern eine geringe Rente haben sollte man das Haus als Kapital behalten, um evtl. Pflegeheimplätze o.ä. bezahlen zu können. :
... oder das Haus zum Verkehrswert verkaufen. Dann kann man das Pflegeheim mit dem Geld bezahlen.

ZitatDas ist doch ein absolut faires Angebot. Welches Problem hast Du damit? :
Ist das nicht vollkommener steuerlicher Schwachsinn?
Wenn ich nicht komplett daneben liege, wären die 200.000€, sofern sie von der Schwester kommen würden, doch eine Schenkung zwischen Geschwistern -> (Freibetrag 20.000€).
Sinnvoller, aber auch nicht ohne Risiko*, Schwester zahlt die 500.000€ an die Eltern, diese Lösen das Darlehen ab und schenken dann 200.000€ als "vorweggenommenes Erbe" ihrer zweiten Tochter -> Freibetrag 400.000€
* Risiko, dass falls die Eltern in den nächsten 10 Jahren im Sinne des SGB bedürftig werden, eine Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers kommen kann.
ZitatWenn ich nicht komplett daneben liege, wären die 200.000€, sofern sie von der Schwester kommen würden, doch eine Schenkung zwischen Geschwistern -> (Freibetrag 20.000€). :
Du liegst komplett daneben.
Es handelt sich um eine Kaufpreiszahlung an die Eltern und Schenkung der Eltern an die Schwester. Die Direktzahlung ist lediglich ein abgekürzter Zahlungsweg, der steuerlich nicht als direkte Schenkung gewertet wird.
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