folgendes:
der vater überschreibt zu lebzeiten seinem sohn sein haus. die mutter steht nicht im grundbuch.
es sind noch zwei geschwister da.
wie ist das mit der auszahlung der geschwister?
es gibt auch kein testament. das haus war das einzigste was er hatte.
muss jetzt schon ausgezahlt werden? und zu welchen teilen? oder erst wenn auch die mutter stirbt?
wie läuft das ab?
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Auszahlung bzw. Pflichtteilsanspruch
2. Oktober 2010
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Frage vom 2. Oktober 2010 | 19:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung bzw. Pflichtteilsanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 07:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
quote:
muss jetzt schon ausgezahlt werden?
Nein Ein Auszahlungsanspruch zu Lebzeiten des Vaters besteht nicht.
quote:
oder erst wenn auch die mutter stirbt?
Nein, ein evtl.vorhandener Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht mit demTod des Vaters. Dieser Anspruch muss innerhalb von 3 Jahren nach demTod des Vaters geltend gemacht werden. Ob dieser Anspruch hier überhaupt vorhanden ist, müsste aber noch geprüft werden, was anhand Deiner Informationen jedoch nicht möglich ist.
quote:
wie läuft das ab?
Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch der Geschwister und der Mutter vorhanden ist.
Wann erfolgte die Schenkung?
Welche Bedingungen waren an die Schenkung gebunden? (Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Pflegeverpflichtungen usw.)
Wann ist der Vater verstorben?
Hat der Vater nennenswertes weiteres Vermögen hinterlassen?
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