Moin,
Es steht folgende Situation:
Vor 3,5 Jahren ist die Frau des Erben verstorben. Der Erbe selbst hat ein Sohn und besitzt eine Vorsorgevollmacht. Vor gut 2 Monaten kam dann endlich der Erbschein. Zur Debatte steht ein Konto, das nur der Verstorbenen gehörte. Nach Erteilung des Erbscheins wurde die Auflösung dieses Kontos beantragt. Da hieß es seitens der Bank, dass das 4 Wochen dauern könne. Nach dieser Zeit waren es dann plötzlich 8 Wochen. Jetzt heißt es bis zu 3 Monate.
Nun arbeitet die Bank bereits seit 3,5 Jahren mit dem Geld.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung vielleicht etwas zu beschleunigen.
LG.
Auszahlung der Bank
25. Juli 2023
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Frage vom 25. Juli 2023 | 17:26
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Auszahlung der Bank
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#1
Antwort vom 25. Juli 2023 | 18:20
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatNun arbeitet die Bank bereits seit 3,5 Jahren mit dem Geld. :
Es kann schon mal etwas dauern, bis ein Erbschein erteilt wird - aber bestimmt keine 3,5 Jahre! Ich sehe da eher ein Versäumnis des Erben.
Zitat:Welche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung vielleicht etwas zu beschleunigen.
Keine, außer bei der Bank auf der Matte zu stehen und nachzufragen.
#2
Antwort vom 25. Juli 2023 | 18:29
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatIch sehe da eher ein Versäumnis des Erben. :
Das ist nicht ganz richtig. Durch mehrere Faktoren hat sich die Erteilung des Erbschein so lange hingezogen und die Bank hat den gefordert, da der Erbe für das Konto nicht bevollmächtigt war. Nach Erteilung wurde die Auszahlung direkt beantragt.
LG
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#3
Antwort vom 25. Juli 2023 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatNach Erteilung des Erbscheins wurde die Auflösung dieses Kontos beantragt. :
Und alle erforderlichen Unterlagen liegen der Bank vor?
ZitatDa hieß es seitens der Bank, dass das 4 Wochen dauern könne. :
Schon im oberen Grenzbereich ...
ZitatNach dieser Zeit waren es dann plötzlich 8 Wochen. Jetzt heißt es bis zu 3 Monate. :
Und diese Zeitinflation begründet die Bank wie konkret?
ZitatWelche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung vielleicht etwas zu beschleunigen. :
Kommt auf die Begründung der Bank an.
#4
Antwort vom 26. Juli 2023 | 02:05
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Ja alle erforderlichen Unterlagen hat die Bank bekommen.
Die Begründung ist immer die selbe. Die Nachlassabteilung hat unerwartet viel zu tun und kann die Arbeit nicht so schnell bewältigen.
Lg
#5
Antwort vom 26. Juli 2023 | 21:43
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatDie Nachlassabteilung hat unerwartet viel zu tun und kann die Arbeit nicht so schnell bewältigen. :
Innerbetriebliches Organisationsversagen ist nicht das Problem des Kunden und berechtigt die Bank nicht das Geld des Kunden einzubehalten...
#6
Antwort vom 27. Juli 2023 | 05:12
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatInnerbetriebliches Organisationsversagen ist nicht das Problem des Kunden und berechtigt die Bank nicht das Geld des Kunden einzubehalten... :
Das leuchtet mir ein. Nur was kann man tun, damit die Auszahlung endlich getätigt wird. Letztens kam ein Bericht im TV über die Postbank, die sage und schreibe über ein Jahr gebraucht hat. Erst nach Ausstrahlung wurden die Gelder ausgezahlt. Das kann es ja nicht sein.
LG
#7
Antwort vom 27. Juli 2023 | 13:48
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
Frist setzen, Klage androhen.
#8
Antwort vom 27. Juli 2023 | 14:34
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatFrist setzen, Klage androhen. :
Ok, nur zum besseren Verständnis, von was für einer Klage sprechen wir hier?
LG
#9
Antwort vom 27. Juli 2023 | 15:26
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
3,5 Jahre??????????????????????????????????????????? Das ist doch Humbug, da muss schnellstens jemand professionelles ran.
#10
Antwort vom 27. Juli 2023 | 18:24
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatNur was kann man tun, damit die Auszahlung endlich getätigt wird. :
1. entsprechende Beschwerde bei der BaFin
2. gerichtsfeste Fristsetzung zur Auszahlung mit entsprechenden Verweis auf die Beschwerde bei der BaFin
3. nach fruchtlosem Fristablauf zum Anwalt und Klage erheben lassen
#11
Antwort vom 27. Juli 2023 | 18:30
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Vielen Dank, das werde ich in Angriff nehmen.
Lg
#12
Antwort vom 27. Juli 2023 | 19:20
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
Zitat3,5 Jahre??????????????????????????????????????????? Das ist doch Humbug, da muss schnellstens jemand professionelles ran. :
Weshalb? Der Erbschein wurde ja vor 2 Monaten erteilt.

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 19:25
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