Auszahlung der Bank

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Auszahlung der Bank

Moin,
Es steht folgende Situation:
Vor 3,5 Jahren ist die Frau des Erben verstorben. Der Erbe selbst hat ein Sohn und besitzt eine Vorsorgevollmacht. Vor gut 2 Monaten kam dann endlich der Erbschein. Zur Debatte steht ein Konto, das nur der Verstorbenen gehörte. Nach Erteilung des Erbscheins wurde die Auflösung dieses Kontos beantragt. Da hieß es seitens der Bank, dass das 4 Wochen dauern könne. Nach dieser Zeit waren es dann plötzlich 8 Wochen. Jetzt heißt es bis zu 3 Monate.
Nun arbeitet die Bank bereits seit 3,5 Jahren mit dem Geld.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung vielleicht etwas zu beschleunigen.

LG.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Nun arbeitet die Bank bereits seit 3,5 Jahren mit dem Geld.

Es kann schon mal etwas dauern, bis ein Erbschein erteilt wird - aber bestimmt keine 3,5 Jahre! Ich sehe da eher ein Versäumnis des Erben.
Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung vielleicht etwas zu beschleunigen.

Keine, außer bei der Bank auf der Matte zu stehen und nachzufragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ich sehe da eher ein Versäumnis des Erben.

Das ist nicht ganz richtig. Durch mehrere Faktoren hat sich die Erteilung des Erbschein so lange hingezogen und die Bank hat den gefordert, da der Erbe für das Konto nicht bevollmächtigt war. Nach Erteilung wurde die Auszahlung direkt beantragt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Nach Erteilung des Erbscheins wurde die Auflösung dieses Kontos beantragt.

Und alle erforderlichen Unterlagen liegen der Bank vor?



Zitat (von Chucky123):
Da hieß es seitens der Bank, dass das 4 Wochen dauern könne.

Schon im oberen Grenzbereich ...



Zitat (von Chucky123):
Nach dieser Zeit waren es dann plötzlich 8 Wochen. Jetzt heißt es bis zu 3 Monate.

Und diese Zeitinflation begründet die Bank wie konkret?



Zitat (von Chucky123):
Welche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung vielleicht etwas zu beschleunigen.

Kommt auf die Begründung der Bank an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja alle erforderlichen Unterlagen hat die Bank bekommen.
Die Begründung ist immer die selbe. Die Nachlassabteilung hat unerwartet viel zu tun und kann die Arbeit nicht so schnell bewältigen.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Die Nachlassabteilung hat unerwartet viel zu tun und kann die Arbeit nicht so schnell bewältigen.

Innerbetriebliches Organisationsversagen ist nicht das Problem des Kunden und berechtigt die Bank nicht das Geld des Kunden einzubehalten...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Innerbetriebliches Organisationsversagen ist nicht das Problem des Kunden und berechtigt die Bank nicht das Geld des Kunden einzubehalten...


Das leuchtet mir ein. Nur was kann man tun, damit die Auszahlung endlich getätigt wird. Letztens kam ein Bericht im TV über die Postbank, die sage und schreibe über ein Jahr gebraucht hat. Erst nach Ausstrahlung wurden die Gelder ausgezahlt. Das kann es ja nicht sein.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Frist setzen, Klage androhen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Frist setzen, Klage androhen.

Ok, nur zum besseren Verständnis, von was für einer Klage sprechen wir hier?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go637344-94
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

3,5 Jahre??????????????????????????????????????????? Das ist doch Humbug, da muss schnellstens jemand professionelles ran.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Nur was kann man tun, damit die Auszahlung endlich getätigt wird.

1. entsprechende Beschwerde bei der BaFin
2. gerichtsfeste Fristsetzung zur Auszahlung mit entsprechenden Verweis auf die Beschwerde bei der BaFin
3. nach fruchtlosem Fristablauf zum Anwalt und Klage erheben lassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank, das werde ich in Angriff nehmen.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von go637344-94):
3,5 Jahre??????????????????????????????????????????? Das ist doch Humbug, da muss schnellstens jemand professionelles ran.

Weshalb? Der Erbschein wurde ja vor 2 Monaten erteilt. :wink:

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 19:25

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.009 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen