Auszahlung der Lebensversicherung/Erbe

28. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nicole009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung der Lebensversicherung/Erbe

Mein Vater ist gestorben und hat seinen Bruder als alleinigen Erben im Testament eingetragen. Bei seiner Frau ist die Scheidung schon eingereicht. Steht ihr somit garkein Anteil zu? Und wieviel würde ich als Pflichtteil bekommen?
Hauptsächlich geht es um die zwei Lebensversicherungen, die zusammen ca. 40.000€ ausmachen.
Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn der Scheidungsanstrag eingereicht wurde, ist der Ehepartner nicht mehr Erbberechtigt.
Bei den Lebensversicherungen kommt es darauf an, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Sollte das dein Onkel gewesen sein, fallen die LVs nicht in die Erbmasse und du hättest ggf. nur Anspruch auf die gezahlten Beiträge (also im Sinne von einer Pflichtteilsergänzung). Sollte kein Bezugsberechtigter eingetragen gewesen sein, so ist das Geld "Erbe". Davon abzuziehen sind zuerst die Kosten z.B. für die Beerdigung und ggf. andere Verbindlichkeiten (Miete u.ä. können ja auch noch nach dem Tod auflaufen). Vom Rest steht dir als Pflichtteilsanspruch folgendes zu: Vorausgesetzt du bist das einzige Kind, hättest du einen gesetzlichen Anspruch von 100%. Der Pflichtteil macht dann die Hälfte aus, also 50%. Anzumelden wäre dein Anspruch beim Erben, also in diesem Fall dein Onkel.

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"sika0304"

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