Auszahlungsangebot für Haus - Wie einigen auf Betrag?

10. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
_Lisa_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlungsangebot für Haus - Wie einigen auf Betrag?

Hallo liebes Forum,

ich habe Fragen zur vorzeitigen Auszahlung unter Geschwister bei der Übernahme des Hauses der Mutter.

Mein Vater ist bereits verstorben. Meine Eltern haben ein sogenanntes „Berliner Testament" gemacht, in dem erst meine Mutter alles geerbt hat. Schlusserben sollen zu gleichen Teilen meine Schwester und ich sein.

Meine Mutter besitzt ein Haus, in dem sie eine Wohnung bewohnt und den restlichen Teil des Hauses bewohnt meine Schwester mit Familie. Meine Schwester hat vor einigen Jahren den Dachboden ausgebaut auf eigene Kosten. Sie wohnt dort seit vielen Jahren für eine sehr niedrige Miete, die für eine Großstadt absolut unüblich ist. Die Mietersparnis über viele Jahre hat die Kosten für den Ausbau des Dachbodens mehr als ausgeglichen.

Ich wohne in der gleichen Großstadt zur Miete und zahle die ortsübliche Miete.
Verhältnis zwischen mit und meiner Schwester besteht praktisch nicht.

Meine Schwester hat nun, ohne meine Mutter über ihre Absichten zu informieren, das Haus von einem Gutachter bewerten lassen und sich beim Notar über lebenslanges Wohnungsrecht sowie Pflege und Betreuung meiner Mutter beraten lassen.

Sie hat mir einen Brief geschrieben und mir angeboten mich auszuzahlen. Meine Mutter hat also von ihren Plänen von mir erfahren und ist erstmal aus allen Wolken gefallen.

Das Hausgutachten wurde nach dem sogenannten Sachwertverfahren erstellt. Der Marktwert wurde nicht berücksichtigt. Der ausgebaute Dachboden wurde in der Bewertung ausgeklammert.

Beim Notar hat sie für das Wohnungsrecht meiner Mutter eine Miete angesetzt, die fast das dreifache ihrer eigenen an meine Mutter gezahlte Miete entspricht (also pro Quadratmeter). Meine Mutter ist inzwischen auf Hilfe angewiesen, meine Schwester erhält dafür Pflegegeld von der Pflegekasse. Für die Pflege hat sie ebenfalls einen Betrag angesetzt. Allerdings soll die Pflege nur so lange dauern, bis meine Mutter in ein Pflegeheim soll. Was meine Mutter natürlich gerne vermeiden würde. Wer dies einmal entscheiden soll weiß ich leider nicht.

Diese Beträge wurden von dem geschätzten Hauswert abgezogen und der restliche Hauswert geteilt. Diesen Betrag hat sie mir nun angeboten. Und ich bin damit nicht einverstanden. Denn der Wert des Hauses ist sehr gering angesetzt. Wollte ich mir von dem Auszahlungsbetrag in unserer Stadt eine Wohnung kaufen wollen, wäre maximal eine 1-Zimmer-Wohnung in einer nicht so schönen Wohngegend drin. Meine Schwester bekäme ein 8-Zimmer-Haus mit Garten....

Meine Mutter hat zuerst selbst gesagt, dass die Berechnungen meiner Schwester nicht gerecht seien und sie damit nicht einverstanden ist. Aber nun haben meine Schwester und meine Nichte meine Mutter wohl „bearbeitet". Und meine Mutter argumentiert nun, dass meine Schwester nicht so viel Geld hätte mir mehr auszuzahlen und schließlich hat sie ja auch eine Familie und ich nicht.

Ich denke, es sollte doch gerecht geteilt werden. So wie es auch im Testament meiner Eltern eigentlich angedacht war. Und nicht nach „Bedürftigkeit" und wer Familie hat oder nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich nun also, dass wir noch auf einen gemeinsamen Nenner beim Auszahlungspreis kommen?
Habe ich überhaupt irgendwelche Rechte in dieser Sache?
Und was ist mit dem restlichen Erbe, also das was meine Mutter neben dem Haus noch besitzt, wenn meine Mutter einmal verstirbt?

Ich habe Sorge, dass meine Schwester meine Mutter zum Notar schleppt und sie dort einfach alles was gefordert wird, unterschreiben könnte.

Vielen Dank für Eure Mühen im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sitta123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Erbe kann man nur antreten, wenn es ein Erblasser gibt. So wie es hier beschrieben ist, müssen sich die Mutter und die 2 Kinder einigen. Solang die Mutter lebt, kann sie mit ihrem Vermögen machen was sie will. Wenn das nicht geling, muss man warten, bis die Erbschaft angetreten wird. In dem beschrieben Fall würden z.Z. beide Kinder je zu 1/2 erben. Das Erbe ist alles, was ein Erblasser hinterlässt. Die Erbengemeinschaft muss dann auseinander gesetzt werden. Wenn man sich da nicht einigen kann, müssen es Anwälte und Richter tun.

-- Editiert von sitta123 am 10.11.2020 20:19

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#2
 Von 
_Lisa_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Es geht darum, vorzeitig - also vor dem Erbfall - ein Haus an eines der Kinder zu überschreiben. Und eine Auszahlung des anderen Kindes.

Meine Frage war, ob meine Mutter das auch nur mit meiner Schwester klären kann oder ob ich dabei irgendein Mitspracherecht habe.

D.h. würde meine Mutter einem Hauswert von 2,- Euro zustimmen, müsste ich mich dann mit einem Auszahlungsbetrag von meiner Schwester in Höhe von 1,- Euro zufrieden geben?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von _Lisa_):
Meine Frage war, ob meine Mutter das auch nur mit meiner Schwester klären kann oder ob ich dabei irgendein Mitspracherecht habe.

Nein, du hast kein Mitspracherecht.
Zitat:
D.h. würde meine Mutter einem Hauswert von 2,- Euro zustimmen, müsste ich mich dann mit einem Auszahlungsbetrag von meiner Schwester in Höhe von 1,- Euro zufrieden geben?

Zu Lebzeiten der Mutter hast du überhaupt keinen Anspruch.

-- Editiert von cruncc1 am 10.11.2020 20:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sitta123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Deine Mutter braucht Dir nicht unbedingt ein Euro geben. Auch wenn es ungerecht erscheint, kann Deine Mutter Deiner Schwester das Haus für ein Euro "verschenken" und nicht einmal Dich fragen. Interessant wird’s dann, wenn die Erbschaft angetreten wird. Dort wird der reale Verkehrswert von Haus und Nachlass herangezogen. Wenn da schon das Haus a Deine Schwester übertragen wurde, kannst Du vom Pflichtteilergänzungsanspruch profitieren. Verkehrswert minus 10% pro Jahr.

1x Hilfreiche Antwort

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