Auszug der Lebensgefährtin des verstorbenen Vaters

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
thomas_hn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug der Lebensgefährtin des verstorbenen Vaters

Hallo.

Folgende Situation: Mein Vater ist vor 2 Monaten unerwartet verstorben. Seine Lebensgefährtin wohnt noch immer in seinem Haus. Sie zahlt weder Miete noch irgendwelche Nebenkosten. Die Erben sind ich und meine Schwester.

Fragen:

1. Wie schnell bekommen wir die Lebensgefährtin aus dem Haus?
2. Können wir Miete verlangen?
3. Was passiert, wenn sie sich weigert das Haus zu verlassen?
4. Gibt es sowas wie eine Kündigungsfrist?

Danke für jeden Tipp.

Gruss Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
1. Wie schnell bekommen wir die Lebensgefährtin aus dem Haus?


Durch ein Anwalt kann sehr lange dauern, ich empfehle die umverschämeste weg.

quote:
2. Können wir Miete verlangen?


Niemals, sonst hast du ein Mietnomadin garantiert.

quote:
3. Was passiert, wenn sie sich weigert das Haus zu verlassen?


Dann muss du entweder zum Anwalt gehen, oder unverschämt gehen.

quote:
4. Gibt es sowas wie eine Kündigungsfrist?


Üblich ist 30 Tage (lt. Anwalt und Notar), aber wenn sie noch trotzdem bleiben will, dann helft nur eine Räumungsklage.


Jetzt natürlich willst du wissen, wie man unverschämt verhalten kann ?!

- Ganz einfach, dich und deine Schwester auf die Adresse sich als 2. Wohnsitz anmelden.

- Ein Handwerkersfirma für Kostenvoranschlag holen (Zwecks Renovierung), natürlich müssen die 2 Erben mit alle Kinder und Ehemann...etc beim Besichtigung mit hin fahren.

_ Sich schnell im Grundbuch eintragen lassen...und Kauf/Mietinteressanten ständig schicken.

Für mehr tipps, musst auch mehr sagen über das Ganze.







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#2
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

Zusammengefasst ist es kompletter Unsinn, was co. schreibt.

Eine Räumungsklage wäre juristisch nach Fristsetzung zur Räumung jederzeit möglich. Nutzungsentschädigung könnte verlangt werden. Kündigungsfristen gibt es nicht.

Ein 2. Wohnsitz im Haus macht keinen Sinn, eine Grundbuchberichtigung ist hierbei nicht erforderlich.

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#3
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Mehr als Petzen bekommt der Vorbeitrag von 123gast, von mir garnichts (der Nick wird vom Admin am Montag übersetzt).

:) :) :)

@thomas_hn

Wenn du fragen oder Zweifel auf meine Tipps hast, kannst du gerne fragen. Ich habe persönlich mit meherer PROFI-Juristen über das geleiche Thema lange diskutiert.




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#4
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

Einige der früheren Namen des CO. wie Kater freddy, fallen mir ja noch ein, es waren ja nun schon Dutzende.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thomas_hn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal euch beiden.

Werde es so machen, dass ich für die kommenden Tage auf jeden Fall eine Nutzungsentschädigung verlangen werde und ihr eine Frist von 30 Tagen setze.

Falls ich dadurch nicht das gewünschte Ziel erreiche, schmeiß ich sie einfach eigenhändig raus, ohne grosses Aufsehen.

Gruss Thomas


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