Hallo Gemeinde,
meine Mutter ist gestern die Treppe runtergefallen und dabei verstorben, nun habe ich einen Sack voll Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ( ich hab noch nie geerbt, daher ist das alles neu für mich ).
Ich habe einen geistig behinderten Bruder, der in einer Behindertenwohnstätte lebt, für den meine Mutter Kindergeld und Betreuungsgeld bezog. Das Ganze wird m.W. nach über den LVR finanziert.
Sie hinterlässt ein Sparbuch mit ca. 5000 Euro drauf, ein Auto, das vor 6 Monaten für 6.000 Euro angeschafft wurde, ansonsten nichts. Der Wagen wurde von meinem Onkel bezahlt, der möchte das Geld jetzt wiederhaben ...
Meine Fragen wären wie folgt:
1. Ich vermute, man muss eine Art "Erbaufstellung" anfertigen für das LVR - würde der Wagen ( auch wenn wir das Geld komplett wieder zurückgeben müssen bzw. in die Beerdigung stecken ) auch mit hineingehören? Würde das LVR auf einer Verwertung ( Verkauf / Versteigerung ) bestehen und wollen die dann die Hälfte?
2. Ebensolches für das Sparbuch - ich denke, man muss den Betrag von 5.000 Euro angeben ... vor oder nach dem Abzug der Beerdigungskosten?
3. Sie ist derzeit noch in der Gerichtsmedizin - stellen die dann den Totenschein aus, den man evlt. für Ämter & Versicherungen etc. braucht? Ich muss ja auch die Wohnung kündigen, Strom etc.
4. Können die nachlaufenden Kosten ( Miete, Strom, Gas, Autoversicherung etc etc ) von dem Bargeld-Erbe abgezogen werden? Die Miete alleine beträgt schon 600 Euro zzgl. Strom etc .. das ist für uns kein Pappenstiel, weil wir die ja noch 3 Monate lang zahlen müssen.
5. Kann ich für meinen Bruder Kindergeld beantragen, ich bin seine Betreuerin und Bezugsperson.
Fragen über Fragen, ich steh im Moment wie die Kuh vorm Berg und versuche hier alles zu sortieren...
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Informationen!
-----------------
""
-- Editiert fb367463-2 am 07.11.2013 17:34
Auto-Versicherungen-Bankkonto-behinderter Bruder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Erst mal mein Beileid.
Es ist schade, wenn man noch gar nicht richtig trauern kann, weil diese Sorgen einen mitnehmen.
Wenn deine Mutter zurzeit noch in der Gerichtsmedizin ist, kannst du dort nachfragen, wann der Leichnam freigegeben wird.
Inzwischen suchst du einen Bestatter, der wird sie abholen und auch die Sache mit den Sterbeurkunden etc. klären.
Du hast etwas Zeit, da sie noch nicht abgeholt werdne kann. Diese Zeit solltest du nutzen, um bei mehreren Bestattern Kostenvoranschläge einzuholen. Die Finanzen scheinen ja eng zu sein, da sollte man nicht vor lauter Pietät schamhaft die Frage nach den Kosten unterschlagen.
Also: Bestatter informieren, was Sache ist, was du dir als Bestattung vorstellst und fragen was das INSGESAMT inklusive Beratungsgespräch, Sarg etc. kostet. Dazu kommen sowieso noch die Kosten für die Grabstätte und Gebühren, auch das kann der Bestatter dir sagen.
Dies machst du als erstes, zum einen, weil du als Tochter bestattungspflichtig bist (ein Witwer scheint ja nicht vorhanden zu sein) und in jedem Fall dich drum zu kümmern hättest, zum anderen willst du es ohnehin.
Um den Totenschien kümmert sich dann der Bestatter
Wie sieht es bei dir finanziell aus? Wenn das Geld kanpp ist: Überwinde dich und rufe beim Sozialamt an wegen Kostenübernahme für die Beerdigung. Der Nachlass ist offenbar überschuldet (5000€ Vermögen gegen 6000€ Schulden), weise darauf hin.
Dann musst du dir überlegen, ob du wirklich Erbin werden und als solche für die Vermögensabwicklung zuständig sein willst. Vorteil: Du kannst Erinnerungsstücke und dergleichen behalten. Nachteil 1: Du wirst vermutlich Nachlassinsolvenz beantragen (wenn du nicht die Mieten und sonstige Schulden aus eigener Tasche zahlen willst) müssen, was zusätzliche Arbeit macht; und du musst die Erbauseinandersetzung mit deinem Bruder durchziehen.
Wenn du möglichst wenig Arbeit mit der Nachlassaufteilung haben willst, gehst du zum Nachlassgericht und schlägst das Erbe aus. Dann hast du weder mit den Forderungen des Onkels noch mit sonstigen Forderungen oder Werten etwas zu tun und bist nur noch bestattungspflichtig - du beauftragst also einen Bestatter und dessen rEchnung ist dann das Einzige, worum du dich kümmern musst.
Sollte nach der Ausschlagung allerdings plötzlich noch Vermögen ans Licht kommen, geht dich das auch nichts mehr an!
Daher ist die Alternative die Nachlassinsolvenz, die unverzüglich anzumelden ist, wenn man sich von der ÜBerschuldung des Nachlasses überzeugt hat. Damit sind die Verpflichtungen der Erben auf den wErt des Nachlasses begrenzt. Das macht etwas mehr bürokratische Arbeit, gibt dir aber die Möglichkeit, erbgegenstände anzunehmen.
Wenn du das Erbe annimmst, dann solltest du den Mietvertrag kündigen. Sobald du das tust, kannst du nicht mehr ausschlagen!
Noch zu deinen Fragen:
Alle nachlaufenden Kosten einschließlich der Beerdigungskosten werden vom Nachlass als erstes abgezogen, nur der Rest ist die Erbmasse, die zu verteilen ist.
zu 1.: Ja, eine Nachlassaufstellung sollte erstellt werden. Was die LVR dann daraus macht, kann ich Dir nicht sagen.
zu 2.: Das Sparbuch muss angegeben werden. Die Beerdigungskosten werden separat ausgewiesen als Verbindlichkeit.
zu 3.: Um die Dinge kümmert sich normalerweise der Bestatter. Du solltest Dich daher zuerst darum kümmern, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Wohnung usw. kannst Du auch so kündigen.
zu 4.: Ja, diese Kosten werden ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten in der Nachlassaufstellung aufgeführt.
zu 5.: Wenn Du offizieller Betreuer bist, dann ja.
quote:
Der Wagen wurde von meinem Onkel bezahlt, der möchte das Geld jetzt wiederhaben ...
Auf welcher Grundlage hat der Onkel denn Deiner Mutter das Geld gegeben?
quote:
Daher ist die Alternative die Nachlassinsolvenz, die unverzüglich anzumelden ist,
Bei der dargestellten Vermögenssituation wird die aber sowieso mangels Masse abgelehnt. Man kann sich auch auf die Dürftigkeitseinrede (§ 1990) berufen um eine Haftung mit eigenem Vermögen zu verhindern.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich bedanke mich sehr für die hilfreichen Ratschläge und Hinweise!!
-----------------
""
quote:
Auf welcher Grundlage hat der Onkel denn Deiner Mutter das Geld gegeben?
Soweit ich weiß, war das Geld ursprünglich als Schenkung gedacht, jetzt möchte der Onkel, dass wir das Auto verkaufen und davon meistenteils die Beerdigungskosten decken ( was zwar schade, aber verständlich ist - ich muss nur schauen, ob der LVR ggf. die Hälfte des Erlöses haben will, so weit bin ich noch nicht, sie ist ja noch in der Gerichtsmedizinischen ).
Wie lange kann man sich auf diese Dürftigkeitseinrede berufen? Ich denke mal, bis sich alles soweit geregelt hat, ist der Monat schon zu Ende ...
Viele Grüße und vielen Dank!!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten