Autoversicherung verlangt Erbschein von mir!??

9. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoversicherung verlangt Erbschein von mir!??

Guten Tag,

bei mir liegt folgender Fall vor. Meine Frau ist vor 2 Monaten bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Die Autoversicherung meiner Frau will von mir jetzt einen Erbschein haben um beim Kaskoschaden in Regulierung eintreten zu können, wie sie das formulieren.

Meine Fragen sind. Ist es überhaupt rechtens einen Erbschein in so einem Fall zu verlangen, weil ich im Internet gelesen habe, dass es nur in vom Gesetzt vorgesehen, notwendigen Fällen so ein Erbschein notwendig ist? Gehört Autoversicherung dazu? Oder ist es nur deren Masche die Auszahlung hinauszuzögern oder gar zu verhindern? Der kostet bestimmt auch einiges an Geld?

Hier Link zum Erbscheinfall: http://www.finanzenchannel.de/article853.html

Wie muss ich jetzt am besten vorgehen? Hat wer einen guten Rat?

Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Alex




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50017 Beiträge, 17524x hilfreich)

Kannst Du denn irgendwie anders nachweisen, dass Du der Erbe bist, wie z.B. durch ein eröffnetes Testament wie im Beispiellink?

Die Versicherung muss jedenfalls nicht blind Deiner Aussage glauben, dass Du Deine Frau beerbt hast.

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#2
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Anders beweisen? Das war ein Autounfall, da gab’s kein Testament.

Meinst du wenn ich denen die Rechnung der Beerdigung schicke, dass sie dann kein Erbschein verlangen?

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

um das Geld zu bekommen, mußt du den Erbschein vorlegen. Es könnten ja auch mehrere Erben vorhanden sein. Wenn du das Konto deiner verstorbenen Frau auflösen willst, brauchst du auch einen Erbschein. Also, geh zum Amtsgericht und verlange den Erbschein. Kostet zwar, Rechnung bekommst du geschickt.

Mache von dem Erbschein einige Kopien.

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#4
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer kommt als Erbe in Fragen? Kinder haben wir nicht. Heißt es nicht im oberen Fall in dem Link, dass wenn man anders nachweißen kann, dass man Erbe ist, man kein Erbschein braucht?

Kann die Versicherung nicht einfach das Konto meiner Frau benutzen? Sprich so verfahren, wie sie es gemacht hätten, wenn sie überlebt hätte. Die Bank hat extra für eventuelle Rückzahlungen das Konto auf unbestimmte Zeit bestehen lassen.

Ich habe die Vollmacht über das Konto meiner Ehefrau. Erbschein wird da nicht erforderlich sein. Oder doch?

Zurzeit sind bei uns beim Amtsgericht keine Termine frei in diesem Monat. Was mich noch stutzig macht, da wird von der Aufstellung aller Finanzen gesprochen. Muss ich jetzt alle meine Konten, Wertpapiere, Haus, Pferd usw. wenn ich es habe auflisten wenn ich den Erbschein beantragen will. Sorry für zu viele Fragen. Aber es klingt alles viel zu kompliziert für mich, deswegen Fragen.

Insoweit danke schon mal an alle für die Infos
Mit freundlichen Grüßen
Alex

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50017 Beiträge, 17524x hilfreich)

Es ist ein Irrtum, dass der Ehegatte Alleinerbe wird, wenn keine Kinder vorhanden sind.

In Eurem Fall gehen 25% des Nachlasses an die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen). Nur wenn die auch nicht vorhanden sind, bist Du Alleinerbe.

Die Frage nach dem Erbschein ist daher vollkommen berechtigt.

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#6
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Termin für nächsten Do steht fest, paar Fragen beschäftigen mich immer noch!

1) Stellt der Erbschein eigentlich fest welches Geld geerbtes ist und welches nicht? Ich frage das deswegen, weil ich laut Aussage von Amtsgericht nur den Kontoauszug meiner Frau bringen soll zum Zeitpunkt des Todes. Wie soll das Amtsgericht daraus schlussfolgern und Antrag auf Erbschein daraus folgen was mit dem Geld der Autoversicherung passiert? Oder wird im Erbschein nur die Relationen festgelegt wie viel wer bekommt, so nach dem Motto Person 1 so und soviel Prozent, Person 2 soviel usw. ?

2) Dann immer noch die Frage ob es legitim ist, dass Autoversicherung den Kaskoschaden als Erbgeld deklariert? Diese Sache deswegen, weil meine Frau arbeitslos war und ich den Kauf des Autos sowie die Versicherung bezahlt habe. Ich kann doch jetzt nicht mein eigenes Geld nur als Teil zurückerben und dann dafür noch bestimmt am Ende des Jahre Steuer bezahlen?
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung um diesen Teil eingehender klären zu können!

Hier müsste man wahrscheinlich, den gesamten Geldverkehr während der Ehe aufzeigen und begründen, was für mich alles unheimlich kompliziert erscheint und man sich dann Fragt ob sich der ganze Auffand rentiert.

Extrafrage! Zahlt man für Erbgeld Steuer? Wenn ja, hat wer Infos, wer wie viel? Wenn es nicht viel ist lohnt sich dann den Punkt 2 garnicht aufzuklären!?

3) Bei mir ist es noch so. Ich und die Eltern meiner Frau sind die Erbberechtigten wie man mir mitteilte. Also keine Geschwister usw. Wir haben uns auch mündlich darauf geeinigt, die Kosten für die Beerdigung damit zu decken und insofern allen Parteien egal wer es jetzt bekommen mag. Könnte man hier nicht einfach eine Vollmacht erstellen, dass z.B:, ich der Ehemann alles bekommt um die Sache zu vereinfachen.

Das ist wiederum ein Kniff der die Sache im Punkt 2 nicht löst, eigenes Geld als Erbgeld zu deklarieren.

Danke wieder für die Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Alex

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Das Formular für das Amtsgericht mußt du ausfüllen. Es wird nach Schmuck, Geld auf dem Konto deiner verstorbenen Frau gefragt,Wertsachen, nach Sparbüchern deiner Frau etc. Alles ausfüllen.
Im Erbschein müßten dann die Eltern deiner Frau auch stehen. Diese könnten aber das Erbe zu deinem Gunsten ausschlagen.

Wenn du z.B. irgendwann das Konto deiner verstorbenen Frau auflösen willst, muß du den Erbschein vorlegen. Wenn dann noch die Eltern drin stehen, müssen auch die eine Unterschrift zur Aufhebung leisten.

Wenn dir das alles zuviel wird, würde ich dir dringend raten, einen Anwalt für Erbrecht zu nehmen. Der sollte versuchen, dass die Eltern deiner Frau auf das Erbe verzichten.

Da deine Frau durch einen Unfall ums Leben gekommen ist, zahlt die Haftpflicht deiner Autoversicherung einen Geldbetrag. Schau doch mal in den Unterlagen der Autoversicherung was dort bei Unfall mit Todesfolgen steht.

Trotz allem, lass dich vom Anwalt beraten, da noch andere Erben da sind.

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#8
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

" Oder wird im Erbschein nur die Relationen festgelegt wie viel wer bekommt, so nach dem Motto Person 1 so und soviel Prozent, Person 2 soviel usw. ?"

Genauso ist es.

Die Angaben über den Nachlass der Ehefrau benötigt das Gericht, um die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins berechnen zu können. Diese Gebühr hält sich in Grenzen, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Das Amtsgericht befaßt sich nicht mit dem Problem Kaskoversicherung.


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#9
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

1.) Dann noch eine Frage. Der Amtsgericht sagte mir, ich muss die hälfte des gemeinsames Kontos angeben. Wir hatten ein gemeinsames Girokonto, vorher jeder ein Sparbuch, dass aufgelöst wurde. Ich selber habe ein Kredit von z.B., 50000 Euro.(Kredit hatte ich vor der Ehe gehabt!) Auf dem GiroPlus, was gemeinsames Konto von uns beiden war, war 10000 Euro. Unten im Online-Banking war die Gesamtsumme unseres Geldes als – 40000 Euro angegeben.
Heißt das jetzt, dass meine Frau die hälfte also 5000 Euro hatte, was ich angeben muss oder die Hälfte von der Gesamtsumme die aufgezeigt wurde also -20000 Euro???

1.1) Dann kommt dazu. Meine Frau war Arbeitslos. Die 10000 Euro wurden komplett von mir gespart um Kredit zu bezahlen. Gehört trotzdem davon 5000 Euro meiner Frau, obwohl wir mündlich abgesprochen haben, dass ich damit mein Kredit bezahlen soll und meine Frau davon nichts haben wollte, also sprich es nicht für was anders ausgeben wollte?


2.) Muss ich extrem genau sein über den Nachlass meiner Frau, sprich jeden Silberring und jede einzelne Uhr den sie hatte im Wert eintragen? (Nachprüfen können die doch nicht?)

3.) Gehört der geschätzte Kaskoschaden auch zum Nachlass den man im Formular eintragen soll?

Danke nochmals für die super Aufklärung, jetzt blicke ich nach und nach durch.


Mit freundlichen Grüßen
Alex

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#10
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Zu 1: -40.000: Heißt das, ihr habt gemeinsame Schulden in Höhe von 40.000 EUR ?

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#11
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

>> Zu 1: -40.000: Heißt das, ihr habt gemeinsame Schulden in Höhe von 40.000 EUR ?

Nein nur ich! Kredit vor der Hochzeit gehabt, wurde aber irgendwie gemeinsam mit dem GiroKonto verrechnet.

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#12
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Wenn der Kredit jetzt auf dem gemeinsamen Girokonto lastet, würde ich die Hälfte davon deiner Frau zurechnen.
Dadurch verringern sich die Kosten für die Erteilung des Erbscheins.
Erbschaftsteuer kommt bei Euren finanziellen Verhältnissen nicht in Betracht.

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#13
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

>> Wenn der Kredit jetzt auf dem gemeinsamen Girokonto lastet, würde ich die Hälfte davon deiner Frau zurechnen.

Sieht im Onlinebanking zumindest so aus, muss ich noch mit der Bank sprächen ob sie bereit sind so zu begläubigen.

Danke noch mal für die Aufklährung Nataly und Danke an alle Anderen.

MFG
Alex

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#14
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich doch noch was fragen!

Wenn ich aber den halben Kredit meiner Frau zurechne, muss ich dann den damit verbundene Gesamt-Wert der Sache z.B., des dahinter stehenden Hauses, angeben? Wie gesagt, Kredit und Haus vor der Ehe gewesen. Wenn ich aber den negativen Wert(Kredit) der Frau zurechne, muss ich da nicht auch den positiven Wert(Haus) angeben? Oder wird Haus nicht gezählt solange der noch im Kredit ist? Nicht, dass ich mich da in Sachen hineinreite die am Ende schlimmer sind?

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#15
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Wem gehört denn das Haus? Wenn es dir gehört, dann befindet es sich nicht im Nachlass und ist bei der Berechnung der Kosten für die Erbscheinerteilung nicht zu berücksichtigen. Auf wen ist das Haus im Grundbuch eingetragen?

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#16
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

> Auf wen ist das Haus im Grundbuch eingetragen?
Auf mich!

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#17
 Von 
Alex32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Erbschein geholt, hat 15 min gedauert, 21 Euro gekostet. Der Mann vom Gericht wollte nicht mal ein Kontoauszug sehen, da Sache klar war, wegen Autoversicherung halt.

-- Editiert von Alex32 am 21.11.2007 22:47:41

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