Bank, Erbschein, Nachweis Erschaft

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(999 Beiträge, 237x hilfreich)
Bank, Erbschein, Nachweis Erschaft

Hallo zusammen.
Es geht um eine Erbschaft. Meine Mutter ist als letzte verstorben. Erben sind laut Testament mein Bruder und ich. Das Erbe ist bereits abgewickelt. Beide haben je eine Immobilie und einen größeren Geldbetrag und Aktien geerbt. Einen Erbschein gibt es nicht, da ein notarielles Testament vorlag.

Mein Bruder hat die Abwicklung der Erbschaft in bestem Einvernehmen in die Hand genommen und alles mir zustehende ausgezahlt. Die Auszahlung (im wesentlichen Aktien vom Depot meiner Mutter ) erfolgte direkt von der Bank meiner Mutter (ihr Depot) auf mein Depot bei der Ing.Diba.
Diese verlangt nun von mir Auskunft, woher das Geld stammt. Im Falle einer Erbschaft verlangen sie einen Erbschein und den Kontoauszug des Erblassers.

Dies sehe ich nicht ein und habe geantwortet, dass das Geld aus einer Erbschaft stammt und dem Finanzamt in Lohr bekannt ist und die Steuern bereits bezahlt wurden.

Die Bank ist damit nicht zufrieden und will einen Nachweis über die ursprüngliche Herkunft des Geldes in Form eines Erbscheines und Kontoauszug des Erblassers. Alternativ wollen sie einen Kontoauszug von mir, der den Geldeingang aus einem Erbe anzeigt.

Ich bin bereit an Eides statt den Sachverhalt zu versichern und auch das Aktenzeichen des Finanzamtes Lohr zu benennen. Aber ich sehe nicht ein, dass ich das Testament meiner Mutter der Bank überstelle oder extra einen teuren Erbschein ausstellen lasse.

Gibt es Erfahrungen, wie man sich in solch einem Fall verhält?






-- Editiert von User am 4. Februar 2023 15:54

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Gibt es Erfahrungen, wie man sich in solch einem Fall verhält?

Also ich würde die Bank gerichtfest auffordern, dass sie substantiiert die Rechtliche Grundlage darlegen möge, weshalb als Nachweis nur Erbschein und Kontoauszug des Erblassers gelten würden.


Ist das Geld / das Konto schon gesperrt?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14897 Beiträge, 4562x hilfreich)

Hallo,

die Bank hat kein Recht auf irgendwelche Angaben zur Herkunft von Geldern, Zahlungen oder sonst was.

Sie darf - und muss - bestimmte Dinge erfragen (Geldwäschegesetz), aber der Kontoinhaber muss darauf nicht antworten. In dem Fall wird die Bank dann entsprechende Meldungen machen, aber das ist überhaupt nicht schlimm solange man nachweisen kann woher das Vermögen stammt (gegenüber den Behörden besteht allerdings Auskunftspflicht).

Stefan

PS: Ich würde mir eine andere Bank suchen.

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#3
 Von 
TobiM78
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Diese verlangt nun von mir Auskunft, woher das Geld stammt. Im Falle einer Erbschaft verlangen sie einen Erbschein und den Kontoauszug des Erblassers.


Ein Testament + Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht ersetzt den Erbschein. Und damit ist dann alles erledigt.
Beides als PDF an die Bank und gut ist. Oder steht etwas verbotenes drin?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Beides als PDF an die Bank und gut ist.

Nö, eben nicht.


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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18804 Beiträge, 10170x hilfreich)

Wenn man die gewünschten Unterlagen nicht einreicht, macht die Bank eine Geldwäscheverdachtsanzeige bei den Finanzbehörden. Das ist erstmal nichts schlimmes, weil man sich ja nichts vorzuwerfen hat. Das entfaltet nur etwas Papierkrieg.

Die spannende Frage ist, ob die Bank das Depot kündigen wird. Das ist schwer vorherzusagen. Wie Sie sehen, ist die Bank ja nicht bereit, auf Kunden, die vom "Standardfall" abweichen, einzugehen. Die nächste Eskalationsstufe ist dann die Trennung vom Kunden.
Der Rat, sich nach einer anderen Bank umzusehen, ist sicher nicht verkehrt. Vielleicht ist ein Bankwechsel schneller nötig, als Sie denken.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49851 Beiträge, 17473x hilfreich)

Es könnte aber auch sein, dass die Bank das Konto wegen des Geldwäscheverdachts sperrt. Dann nützt es nichts, sich eine andere Bank zu suchen.

Den Verdacht kann man dann z.B. durch Vorlage von Unterlagen aus denen der legale Ursprung hervorgeht ausgeräumt werden.

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#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(999 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Ein Testament + Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht ersetzt den Erbschein. Und damit ist dann alles erledigt.
Beides als PDF an die Bank und gut ist. Oder steht etwas verbotenes drin?


Nein es steht natürlich nichts verbotenes drin. Aber es steht auch nichts direkt drin von Aktiendepot. Es steht nur in etwa drin, dass das restliche Vemögen zu gleichen Teilen an die Erben geht oder so ähnlich. Das heißt das Testament, dass ich einfach ungern "Fremden" überlasse, würde überhaupt nichts nützen.

Wäre es denkbar, dass ich die Bank meiner Mutter bitte zu bestätigen, dass die umgebuchten Aktien aus dem Depot, also aus dem Nachlass meiner Miútter sind?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wäre es denkbar, dass ich die Bank meiner Mutter bitte zu bestätigen, dass die umgebuchten Aktien aus dem Depot, also aus dem Nachlass meiner Miútter sind?

Ja, das wäre denkbar...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18804 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wäre es denkbar, dass ich die Bank meiner Mutter bitte zu bestätigen, dass die umgebuchten Aktien aus dem Depot, also aus dem Nachlass meiner Miútter sind?


Um Harry zu ergänzen:
Natürlich ist es denkbar die Bank der Mutter zu fragen.
Aber vielleicht sollten Sie die Frage stellen "Wie wahrscheinlich ist es, dass die ING-Bank diese Bestätigung auch akzeptiert?"
(Und auch da bin ich mir relativ sicher, wie Harrys Antwort lauten wird ...)

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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