Bank besteht auf vor Ort Termin trotz Erbschein/Notar

13. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go627114-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank besteht auf vor Ort Termin trotz Erbschein/Notar

Folgender Fiktiver Fall.
Es gab einen Todesfall, der Sohn ist alleiniger Erbe,dies hat er sich per Erbschein bestätigen lassen.
Der Sohn möchte nun an das Erbe und lässt dazu von Notar eine beglaubigte Kopie des Erbscheins sowie ein Anschreiben an die Bank schicken.
Der Bank ist dies aber nicht genug, Sie möchte das der Erbe vor Ort kommt. Der Erbe wohne 650km entfernt, kann derzeit keinen Urlaub nehmen um hinzufahren und hat daher aufgrund Erfahrungen in der Kindheit mentale Probleme damit die Orte seiner Kindheit erneut aufzusuchen.

Was, außer hin zu fahren, kann der Erbe tun? Sollte der Notar der beglaubigt das der Erbe vor ihm saß (Nachweis per Ausweis bei Anforderung des Erbscheis) nicht als Nachweis ausreichen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von go627114-13):
Sollte der Notar der beglaubigt das der Erbe vor ihm saß (Nachweis per Ausweis bei Anforderung des Erbscheis) nicht als Nachweis ausreichen?

Nein, das reicht nicht aus. Das weiß auch der Notar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go627114-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Nein, das reicht nicht aus. Das weiß auch der Notar.


Könnte ich kurz Nachfragen wieso nicht? Der Notar erfüllte ja quasi die Identifizierung meiner Person welche die Bank ja einfordert. Wo ist also der Punkt an dem dies nicht ausreicht?

Bei der Beantragung des Erbescheins vor Gericht hat ja ebenfalls der Nachweis des Notars über meine Identität ausgereicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go627114-13):
Könnte ich kurz Nachfragen wieso nicht?
Weil eine beglaubigte Kopie die Gültigkeit des Erbscheins nur am Tag der Beglaubigung bezeugt. Den originalen Erbschein erhältst Du nie, sondern immer nur vom Gericht sog. Ausfertigungen. Sollte sich der Erbschein ändern, werden die Ausfertigungen vom Gericht "zurückgerufen" und es müssen neue Ausfertigungen erstellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von go627114-13):
Könnte ich kurz Nachfragen wieso nicht? Der Notar erfüllte ja quasi die Identifizierung meiner Person welche die Bank ja einfordert. Wo ist also der Punkt an dem dies nicht ausreicht?

Der Notar ist bei einer Beurkundung oder Beglaubigung einer Urkunde verpflichtet, sich Gewissheit über die Person zu verschaffen.

https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__10.html

Das hat nichts mit der Legitimation bei der Bank zu tun. Hier gelten Sonderregeln.

https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimationspr%C3%BCfung

Desweiteren reicht eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins nicht aus (und das weiß der Notar). Der Bank ist eine Ausfertigung des Erbscheins vorzulegen.


-- Editiert von User am 13. Februar 2023 17:16

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go627114-13):
Der Bank ist dies aber nicht genug, Sie möchte das der Erbe vor Ort kommt.

Da stellt sich doch mal als erstes die Frage, wie konkret die Bank das begründet?



Zitat (von go627114-13):
Der Notar erfüllte ja quasi die Identifizierung meiner Person welche die Bank ja einfordert.

Das kann er gar nicht, da ihm das gesetzlich nicht erlaubt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da stellt sich doch mal als erstes die Frage, wie konkret die Bank das begründet?
Ganz einfach: der Erbe muss sich gegenüber der Bank legitimieren, wenn er z.B. das Geld vom Bankkonto des Erblassers erhalten möchte. Ansonsten muss man in die AGB der Bank schauen, die Banken haben gerade zum Thema Erbe einiges in ihre AGB aufgenommen, um dem Haftungsrisiko zu entgehen. (Sprich: Geldguthaben an falsche Person ausgezahlt.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
der Erbe muss sich gegenüber der Bank legitimieren

Dafür ist eigentlich kein Vororttermin nötig ...




-- Editiert von User am 15. Februar 2023 14:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.816 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen