Bank fordert GELD

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
MichaelKRI
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank fordert GELD

Guten Tag an alle.
Habe folgendes Problem, meine Mutter am 31.03.2017 verstorben ich nie ein Brief bekommen um das erbe anzunehmen oder abzulehnen. Meine Mutter hatte nichts auser Schulden was ich heute erst erfahren habe, nun kam heute ein Brief von der Sparkasse wo meine Mutter war mit einer Forderung von 1.672,75 EUR ich solle mir gedanken machen wie ich dies abzahlen kann der BRIEF ging an mich und meine Schwester ich selbst mit Erwerbsunfähig und beziehe nur 400 euro RENTE plus kleiner zuschuss vom AMT meine Schwester hat Häuser in mengen und Bauernhof ihr mann ist Supunternehmer habe keinen kontakt zu denen schon Jahre.

In dem Brief von Sparkasse steht folgendes:

Nachlasssache NAME MEINER MUTTER
Sehr geehrte Frau NAME MEINER SCHWESTER
Sehr geehrter Herr NAME VON MIR

wie uns dursch das Nachlassgericht in Darmstadt bekannt wurde, sind Sie Erben nach Frau NAME MEINER MUTTER geworden.

Da Frau NAME MEINER MUTTER mit uns in debitorischer Geschäftsbeziehung stand, sind Nachlassverbindlichkeiten vorhanden.

Nach Umbuchung des Guthabens auf dem Girokonto Nr GEBE ICH HIER NICHT AN in Höhe von 2.737,88 EUR zu Gunsten des Darlehens haben wir das Girokonto geschlossen. Die Verbindlichkeiten auf dem oben genannten Darlehnskonto betragen per 09.08.2017 ausweislich der beigefügten Forderungsberechnung 1.672,75 EUR zzgl. weiter Zinsen ab dem 10.08.2017.

Nach dem Eintritt des Erbfalls geht gemäß § 1922 BGB die Hinterlassenschaft auf die Erben über, die gemäß § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Wir bitten Sie daher, uns bis zum 31.08.2017 mitzuteilen, wie Sie sich den Ausgleich des oben genannten Darlehnskontos vorstellen.

Wie soll ich jetzt vorgehen bzw was sollte mein nechster Schritt sein ich kann und will ds nicht bezahlene ich habe erst heute von den schulden erfahren ich wusste nie das meine Mutter schulden hat.

Ich danke allen für die Hilfe im vorraus

Ich hoffe ich habe hier richtig gepostet.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8608 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat:
Habe folgendes Problem, meine Mutter am 31.03.2017 verstorben ich nie ein Brief bekommen um das erbe anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbe und Du bist Erbe geworden. Man wird darüber nicht informiert!
Zitat:
Meine Mutter hatte nichts auser Schulden was ich heute erst erfahren habe, nun kam heute ein Brief von der Sparkasse wo meine Mutter war mit einer Forderung von 1.672,75 EUR ich solle mir gedanken machen wie ich dies abzahlen kann der BRIEF ging an mich und meine Schwester ich selbst mit Erwerbsunfähig und beziehe nur 400 euro RENTE plus kleiner zuschuss vom AMT meine Schwester hat Häuser in mengen und Bauernhof ihr mann ist Supunternehmer habe keinen kontakt zu denen schon Jahre.

Vll zahlt Deine Schwester die Schulden? Im Außenverhältniss kann sich der Gläubiger aussuchen, von wem er die Schulden einfordert. Jeder Erbe haftet für den gesamten Betrag. Die Hälfte könnte sie dann von Dir einfordern.

Ansonsten solltest Du Dich umgehend über die Beantragung der Nachlassinsolvenz informieren.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ansonsten solltest Du Dich umgehend über die Beantragung der Nachlassinsolvenz informieren.

Die Nachlassinsolvenz sollte man sofort in Betracht ziehen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50141 Beiträge, 17563x hilfreich)

Wer eine Erbschaft nicht ansonsten innerhalb von 6 Wochen ausschlägt, hat sie angenommen. Man wird nicht darüber informiert oder gefragt, ob man das Erbe annehmen will.

Wenn Deine Mutter ansonsten nichts werthaltiges hinterlassen hat, kann statt der Nachlassinsolvenz auch die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB ) geltend gemacht werden. In beiden Fällen haftet man maximal bis zum Nachlasswert.

Da Du aber ohnehin kein pfändbares Einkommen hast, kann die Bank bei Dir sowieso nichts holen.

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Man kann es auch mit der Anfechtung der Annahme probieren, wenn man erst jetzt von den Schulden erfahren hat. Dafür ist das Nachlassgericht zuständig.

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#6
 Von 
MichaelKRI
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt am Donnerstag Termien beim Anwalt, weil ich glaube alleine komme ich da nicht weiter hoffe blos das der drauf eingeht weil was ich so gelesen habe, hätte ich das armenrecht und würde am gericht wen ich unterlagen vorlege ein schreiben bekommen wo ich zu einem anwalt gehen kann bei dem dann 10 euro zahlen müsste und er mein fall übernehmen würde.

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