Bank gibt Geld nicht frei

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 38x hilfreich)
Bank gibt Geld nicht frei

Hallo @all,

ich denk mal die Fragen werden hier öfters beantwortet nur gefunden hab ich dies noch nicht.

Gibt es eine Sperre oder Frist von der Bank wo ein Konto des Verstorbenen gesperrt ist ?

Sterbefall war vor 3 Monaten, erbschein ist seit 3 Wochen vorhanden aber Gelder sind noch nicht Verfügbar. Warum ?

g

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13 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das kommt auf die Bank an.
Die Postbank braucht (warum wohl???) 2-3 Monate um den Vorgang zu bearbeiten. Bei vernünftigen Filialbanken wird in der Minute nach Vorlage des Erbscheins im Original das Geld verfügbar.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Versuch mal mit einen Einschreiben Rückschein mit angemessener Frist und der Androhung einer Klage.

Danach hilft eine einstweilige Verfügung schnell weiter.

Uwe

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Übrigens - wenn das Geld für Bestattungskosten dringend benötigt wird, muss die Bank die Überweisungen ausführen, auch ohne Erbschein! Ein Problem könnten fest angelegte Gelder sein, denn der Vertrag zur Geldanlage geht auf die Erben über.

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#4
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 38x hilfreich)

die gute Sparkasse braucht angeblich noch 3 Monate bis das Geld verfügbar sei.

Wieso weshalb warum muss ich erst noch erörtern.

Also eine Rechtliche Grundlage gibt es also keine ?

Die Gelder sind nicht fest Angelegt. Es handelt sich nur um Giro und normales Sparbuch.

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#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Giro müsste eigentlich sofort verfügbar sein (hätte die Verstorbene ja auch sofort abheben können). Beim Sparbuch sind monatlich bestimmte Beträge frei (1.000-2.000 € je nach Institut), bei höheren Beträgen fallen Vorschusszinsen an - die schmälern aber nie das Kapital sondern nur die Zinserträge in sich.
Lass die die AGBs zeigen oder verlangen jeweils die nächste höhere Stelle.

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#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Sehe ich genauso! Selbst bei Termingeldern gibt es oft Klauseln zur vorzeitigen Kündigung im Todesfall. ISt vielleicht noch ein Kredit offen???

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#7
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

Was hast du denn dem Banker gesagt was du jetzt unternimmst wenn er nicht auszahlt.
Mir geht es genauso, dass Geld liegt auf einem Tagesgeldkto. es sind noch 2 Bankanteile da, da wir zu dritt sind würde ich diese mit als meinen Anteil übernehmen, dass hab ich dem Banker auch schon gesagt. Nun war gestern mein Bruder dort, da sagte der Banker zu ihm da wir ein 50%/50% Berliner Testament bedienen, er dieses erst noch von den Bankanwälten prüfen lassen müsste, obwohl in dem Testament steht : im Todesfall erhalten 50% des Erbes meine Kinder....ergo..ich kapier es nicht...wo sieht die Bank hier den Haken??



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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was geht den Bänker das Testament an, woher hat er das denn überhaupt.

Den geht nur der Erbschein was an.

quote:
Wiki:
Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Urkunde, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Er dient der Sicherheit im Rechtsverkehr.


Sonst würde jeder Vertragspartner erst mal das Testament prüfen, vor allen kann es ja auch mehrere geben. Daher gibt es ja wegen der Rechtssicherheit den Erbschein - da muss keiner Prüfen

Per Einschreiben mit Rückschein angemessene Frist setzen wohin das Geld überwiesen werden soll. Erbschein in Kopie beilegen. Danach Anwalt beauftragen.

Uwe

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#9
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

Das Nachlassgericht hat mir gesagt dass wir keinen Erbschein benötigen, da ein Berliner Testament vorhanden ist, wo wir alle Namentlich genannt sind.

Das Nachlassgericht hat weiterhin bestätigt dass es für die Bank ausreichend ist wenn wir mit der "Beglaubigten Kopie" des Testamentes zur Bank gehen, diese uns das Geld auszahlen muss.

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.


Dann gibts ja nur zwei, von denen jetzt einer Erbt.

quote:
Nun war gestern mein Bruder do


Der ist wohl kaum Ehepartner oder Lebenspartner.

Uwe

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#11
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

...und was ist mit den Schlusserben

Alzo...dass ist so, mein Vater hat mit seiner 2.ten Ehefrau ein Berliner Testament gemacht. Die Frau ist bereits 2002 verstorben, mein Vater im vergangenen November. Klar die beiden haben sich lt. Berliner Testament gegenseitig beerbt. Die Schlusserben wurden mit einer 50/50 Regelung festgesetzt, dass heisst 50 % gehen an mich und meine Geschwister und 50 % geht an die Familie der verstorbenen Frau. Nun liegen also 100 % Geld auf dem Konto und wir also die eine 50% Hälfte wohnen vor Ort, sind alle 3 Kunde der Bank und wollen unseren Anteil. Und die Bank meint dass könnte noch bis zu 2 Jahren dauern bis die das auszahlen...dass ist sozusagen doch unser Eigentum, woher nehmen die das Recht mit unserem Geld zu arbeiten???

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du kannst nicht einzeln an einen Teil des Geld. Ihr müsst als Erbengemeinschaft die Konten kündigen und dann verteilen. Dazu wäre das einfachste der Erbschein.

Ihr wollt das die Bank euer Erbauseinandersetzung klärt, das wird nichts. Die Regelung das die Kinder 50/50 erhalten kann ich nicht nachvollziehen ? Aber kann schon sein.

Uwe

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#13
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich versteh nun bloss nicht warum das Nachlassgericht mir gesagt hat wir brauchen keinen Erbschein. Welchen Vorteil bringt mir dieser und kann ich denn nun noch beantragen...wir sind noch in der 6-Wochen-Frist.

Mein Vater hatte mit seiner 2.ten Frau keine Kinder, deshalb war ihr Wunsch dass ihre Erbhälfte sozusagen an ihre Verwandtschaft geht.

Ich und meine Geschwister sind die leiblichen Kinder meines Vaters aus erster Ehe, also 50 % für uns und 50 % für die Verwandtschaft der verstorbenen Ehefrau.

Der Banker hat aber die 50% Auszahlung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, was er gesagt hat ist, dass das Konto meines Vaters nur mit der Unterschrift aller Erben aufgelöst werden kann.

Ich habe die Miterben per mail angeschrieben und um ihre aktuellen Anschriften gebeten die ich dem Nachlassgericht habe zukommen lassen, auch einer der Miterben hat die Liste direkt an den Notar gesendet. Aber bei mir hat sich bis jetzt noch keiner von denen gemeldet und ich mein einer muss das ganze ja regeln...sonst kostet das doch auch bloss wieder unnötig Geld.

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