Ein spanisches Ehepaar hat vier erwachsene Kinder und lebt seit Jahres in Deutschland, drei der Kinder leben ebenfalls in Deutschland, ein Kind lebt in Spanien. Die Eheleute besitzen eine Eigentumswohnung und ein nicht unerheblichen Geldbetrag auf Gemeinschaftskonten des Paares.
Nun verstirbt der Vater und es wird ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt und ausgestellt. Vom Erbe des Vater erhält die Mutter die Hälfte, die Kinder jeweils 12,5%.
Da der Mutter vor dem Erbfalls schon die Hälfte des Ursprungsvermögens gehörte, gehört ihr nun 75% und den Kindern jeweils 6,25%.
Nun geht die Bank hin und sperrt die Gemeinschaftskonten mit der Begründung das ein Erbe im Ausland lebt und verlangt zur Entsperrung die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Der Witwe ist es demnach nicht mehr möglich einen größeren Geldbetrag von Gemeinschaftskonto abzuheben, obwohl der im Ausland lebende Erbe nur Anspruch auf 6,25% des Erbes, bzw. 3,125% Ursprungsvermögens hat und es offensichtlich ist das die Freibeträge für Kinder und Ehepartner bei weitem nicht erreicht werden.
Ist das Vorgehen der Sparkasse rechtens ?
Wie lange dauert die Erteilung einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt. Sind das Tage, Wochen oder Monate?
Bank sperrt Konten und fordert Undenklichkeitsbescheinigung
18. Januar 2023
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Frage vom 18. Januar 2023 | 01:38
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank sperrt Konten und fordert Undenklichkeitsbescheinigung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 07:01
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Ja.ZitatIst das Vorgehen der Sparkasse rechtens ? :
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/In+welchen+Faellen+ist+eine+Unbedenklichkeitsbescheinigung+bei+der+Erbschaft-+und+Schenkungsteuer+notwendig+und+wer+erteilt+sie_Zitat:
Ist an einem Erbfall eine ausländische erwerbende Person beteiligt, haften die Banken für die Erbschaftsteuer, wenn sie das von ihnen verwaltete oder verwahrte Vermögen vor Entrichtung der Erbschaftsteuer an ausländische Berechtigte auszahlen oder zur Verfügung stellen. Zur Vermeidung der Haftung fordern die Banken in diesen Fällen eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, sobald nach Prüfung der Unterlagen die gegen die ausländische erwerbende Person festgesetzte Erbschaftsteuer bezahlt ist oder festgestellt wird, dass keine Erbschaftsteuer anfällt.
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 08:35
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa. :
Bist Du sicher? Schließlich handelt es sich um das Gemeinschaftskonto (eben auch das Konto der Mutter) somit ist nun jedoch auch das Vermögen der Mutter gesperrt und dabei übersteigt der Erbschaftssteuerfreibetrag des im Ausland lebenden Kindes ungefähr das 50ig-fache von dessen Erbanteil auf dem Konto. Ich könnte ja noch verstehen wenn nur ein Teil des Kontobetrages gesperrt würde, aber das gesamte Konto zu sperren steht doch in keinem Verhältnis zu eventuellen Haftungen der Bank und auch nicht zu Problemen die der Mutter entstehen da sie nicht mehr über ihr Geld verfügen kann.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 09:08
Von
Status: Junior-Partner (5484 Beiträge, 2480x hilfreich)
Ja, es ist aber eben auch Konto des Verstorbenen.
Gemeinschaftskonten haben halt erhebliche Nachteile, wenn man sich da vorher nicht informiert, passiert halt so etwas.
Die Bank weiß nicht, wie groß welche Anteile sind. Daher lässt sie sich die Unbedenklichkeit bescheinigen und sperrt so lange alles.
#4
Antwort vom 18. Januar 2023 | 09:54
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Bank weiß nicht, wie groß welche Anteile sind. Daher lässt sie sich die Unbedenklichkeit bescheinigen und sperrt so lange alles. :
Nein, der Bank liegt ein Erbschein vor aus dem die Erbanteile und die Verwandschaftsverhältnisse der Erben zum Erblasser hervorgehen.
Ehegatten haben einen Freibetrag vom 500.000€, jedes Kind 400.000€, alles Summen die wesentlich höher ist das das Vermögen auf dem Konto.
Außerdem lebt das Kind in einem EU-Land, das ganze ist völlig unverständlich und surreal!
#5
Antwort vom 18. Januar 2023 | 15:21
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Hast Du den Text hinter dem Link gelesen?ZitatBist Du sicher? :
#6
Antwort vom 18. Januar 2023 | 16:19
Von
Status: Praktikant (569 Beiträge, 73x hilfreich)
.
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 16:28
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