Hallo, kennt sich jemand mit dem Thema oben aus? Hintergrund; Vater gestorben, Erbschaft noch nicht ausgezahlt, Bank erklärt sich bereit, die Bestattungskosten vor zu strecken. Da nicht genügend Barvermögen vorhanden war, wurden Aktien verkauft. Dies allerdings, ohne vorher die Erben zu benachrichtigen, bzsw. zu fragen, welche Aktien verkauft werden sollen. Dies kommt mir sehr merkwürdig vor! Ist das wirklich rechtens??? Vielen Dank
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Bank streckt Beerdigungskosten vor
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



--- editiert vom Admin
Herzlichen Dank, das bringt mich jetzt wirklich weiter....
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Wenn die Bank etwas vor streckt - hört sich das an wie ein Kredit.
Gibt es einen Vertrag - was steht da drin ?
Die Bank darf nicht einfach fremde Aktien verkaufen. Wem gehörten die Aktien ? Wenn die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind ( Aktien ) kann die Bank die nicht einfach verkaufen.
Was bedeutet Erbe noch nicht ausgezahlt ? Gehören die Aktien mit zum Erbe ? Welche Aufträge hat die Bank erhalten ?
Gruß
Mic
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Hat nichts mit Kredit zu tun, es dauert einfach, bis ein Erbe ausgezahlt wird. So lange wird kein Bestattungsunternehmen warten wollen, keine von uns Erben hatte genügend Bargeld zur Verfügung. Die Aktien gehören zum Erbe meines Vaters, meine Schwester und ich sind Erben. Es gibt keinen Vertrag und keinen Auftrag, wir haben bei der Bank nichts unterschrieben (außer das Überweisungsformular für die Rechnung des Beerdigungsinstitut).
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--- editiert vom Admin
Da es sich bei den Beerdigungskosten um nachlassverbindlichkeiten handelt, die sowieso aus dem nachlass zu bezahlen sind, ist es zulässig, dass die Bank ein vorhandenes Guthaben für die Bezahlung der Beerdigung verwendet.
Wenn das normale Guthaben nicht ausreicht, dann dürfen auch Aktien verkauft werden.
Die Bank hat übrigens nichts vorgestreckt, denn sonst müsste die Bank ja später etwas zurückerhalten. Das ist aber nicht der Fall. Die Bank hat ja nicht die Zahlung aus ihrem eigenen Vermögen getätigt, sondern dafür das Nachlassvermögen verwendet.
Die Bank wird aber die Bezahlung der Beerdigungskosten und den dafür notwendigen Verkauf der Aktien kaum völlig eigenmächtig gemacht haben. Irgendjemand wird ja wohl die Rechnung des Beerdigungsinstitutes zur Bank gebracht haben mit der Bitte diese auszugleichen. Diese Person durfte das und hat dabei wie bereits erwähnt entsprechend den Vorschriften über Geschäftsführung ohne Auftrag gehandelt.
Außerdem hat sich die Bank nicht irgendwie freiwillig dazu bereit erklärt, denn sie ist verpflichtet, die Beerdigungskosten aus dem Nachlass zu zahlen. Wenn sie das nicht machen würde, dann könnte sie sich schadenersatzpflichtig machen. Eine Verweigerung der Bank wäre also nicht rechtens gewesen.
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-- Editiert am 04.04.2010 10:26
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