Folgender Sachverhalt:
Meine Oma ist Verstorben und ich habe von dem Amtsgericht die Eröffnungsniederschrift mit dem Erbvertrag erhalten.
Da mein Vater ( der Sohn meiner Oma ) schon vor Jahren verstorben ist komme ja in der Erbfolge ich.
Nun wollte ich bei der Bank Auskunft haben über den Sachstand, habe die Eröffnungsniederschrift inklusive Erbvertrag und Ausweiskopie der Bank geschickt. Als Antwort von der Bank habe ich bekommen, ich müsse einen Erbschein vorlegen.
Ist es nicht so das die Eröffnungsniederschrift mit Erbvertrag auch ein eindeutiger Nachweis über die Erbberechtigung ist ?
Wie sollte man jetzt vorgehen ?
Bank verweigert Auskunft trotz Erbvertrag
23. Juni 2021
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2021 | 21:01
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank verweigert Auskunft trotz Erbvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2021 | 21:17
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatIst es nicht so das die Eröffnungsniederschrift mit Erbvertrag auch ein eindeutiger Nachweis über die Erbberechtigung ist ? :
Nein, aus dem Erbvertrag ergibt sich ja gerade kein eindeutiger Nachweis, wer Erbe geworden ist.
Zitat:Wie sollte man jetzt vorgehen ?
Einen Erbschein beantragen.
#2
Antwort vom 23. Juni 2021 | 21:17
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Wer soll denn nach dem Erbvertrag erben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juni 2021 | 21:25
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWer soll denn nach dem Erbvertrag erben? :
Nach dem Erbvertrag sollen die Abkömmlinge Erben
Und jetzt?
Schon
266.557
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten