Bank verweigert Erbübertragung trotz gerichtlichem Erbschein

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wobber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Bank verweigert Erbübertragung trotz gerichtlichem Erbschein

Guten Abend,

ich habe ein Problem mit der Bank A und dem mir zustehenden Erbe.

Ich versuche die Geschichte so kurz wie möglich zu machen:

Mein Vater hatte vor ca. 6 Jahrzehnten ein Konto bei der Bank A eröffnet, und meiner Mutter Kontovollmacht gegeben, im Jahre 2007 wurde diese dann noch auf mich vollständig übertragen.

2009 ist dann mein Vater im Alter von 82 Jahren verstorben, und meine Mutter gab mir dann nochmals Kontovollmacht für alle Konten, sowie zusätzlich 2014 eine allumfassende Vorsorgevollmacht, welche bei der Krankenkasse eingescannt und hinterlegt wurde.

2015 bin ich dann nach Tschechien verzogen, und hatte mir dort auch eine Wohnung genommen.

Anfang 2016 verschlechterte sich der Gesundheitszustand meiner Mutter auf Pflegestufe 2 mit fortschreitender Demenz, so dass mit zunehmenden Verlauf des Jahres 2016 im Frühling seitens der Pflegestation eine Heimunterbringung vorgeschlagen wurde, aber meine Mutter wollte nicht ins Altenheim.

Mithin konnte aber auch die Pflege vom Pflegedienst und auch private Pflege nicht vollständig ausgeführt werden, weil Mutti immer noch alleine im Hause weiterleben wollte, und nicht ins Altersheim abgeschoben.

Der Pflegedienst hatte dann die Behörden informiert, und es schaltete sich ein Vormundschaftsgericht ein
(die nennen sich jetzt verharmosend "Betreuungsgerichte").

Es erfolgte massiver Schriftwechsel usw. mit dem Vormundschaftsgericht, und ich erklärte meiner Mutter, dass sie wahrscheinlich mit gerichtlichem Beschluß in ein Altersheim abgeschoben werden wird, und ich dann nichts dagegen machen könne.

Mutti wollte das nicht, und kündigte an, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wenn sie in ein Altersheim abgeschoben wird, und ob ich sie nicht mitnehmen könne nach Tschechien in meine Wohnung.

Das tat ich dann auch im Juli 2016, und Mutti wurde privat von mir und meiner Lebensgefährtin zu Hause privat gepflegt, wobei ständig jemand zu Hause gewesen ist.

Eine Woche später, nachdem Mutti bereits in Sicherheit in Tschechien war, kam der Beschluß des Vormundschaftsgerichts Wolfsburg zwecks Einrichtung einer Betreuung, wobei mir alle Konten Vollmachten sofort weggenommen worden sind, und ich noch nicht einmal mehr an mein eigenes Geld gekommen bin, was auch auf das gemeinsame Konto mit meiner Mutter bei der Bank A gegangen ist.

Anfang August 2016 erfolgte dann Kontaktaufnahme seitens des gerichtlich bestellten Betreuers aus Stadt A, der sehr nett war, aber diese Betreuung eigentlich auch nicht haben wollte, weil er die Betreuung einfach aus dem fast 400 Kilometer entfernten Stadt A gar nicht durchführen konnte.
Der Betreuuer war mit dieser Situation, eine zu Betreuende in fast 400 Kilometer Entfernung zu haben genauso überfordert wie ich, dem die Vorsorgevollmacht weggenommen wurde, und der nun eigentlich alleine ohne jegliche Vollmachten in Tschechien dar gestanden hatte.

Seit August 2016 bis zu dem Tode meiner 86-jährigen Mutter im März 2017 zog sich das denn mit dem Vormundschaftsgericht Stadt A hin- & her, wobei der Fall dann über eine Bonner Behörde für "Erwachsenenschutzangelegenheiten" an die Prager Botschaft abgegeben wurde, welche das Gericht in Tschechien angeschrieben hatte, welches auch noch zusätzlich ein weiteres, und somit zweites Betreuungsverfahren eingeleitet hatte, wobei das Deutsche Verfahren beim Vormundschaftsgericht Stadt A ebenso parallel weiterlief, und ebenso enorme monatliche Kosten verursachte, die dann wiederum mit gerichtlichem Beschluß aus dem Vermögen meiner Mutter entnommen worden sind.

Meine Mutter ist dann im März 2017 im Alter von 86 Jahren verstorben, und es wurde eine tschechische Sterbeurkunde ausgestellt, die wiederum über die Prager Botschaft an die Deutschen Behörden geschickt wurde.

Das Betreuungsverfahren wurde sofort eingestellt.

Der Betreuer aus Stadt A machte mich dann auch mit der Filialleiterin der Bank A bekannt, damit ich das Erbe antreten könne, denn er hatte das seit Jahrzehnten bei der Bank C geführte Konto der Einfachheit halber einfach in eine Bankfiliale in seiner Nähe gezogen.

Die Bank forderte dann von mir:

1.) Meine Geburtsurkunde

2.) Sterbeurkunde meines Vaters

3.) Sterbeurkunde meiner Mutter

das hatte ich alles beigebracht.

Dann forderte die Bank plötzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Tschechischen Finanzamtes, dass ich keine Steuerschulden habe.
Auch das hatte ich beigebracht.

Nachdem ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung an die Bank übersendet hatte, forderte die Bank nun plötzlich einen Erbschein, auch den hatte ich aus Tschechien von einem Tschechischen Gericht mit Stempelchen und Aktenzeichen beigebracht.

Als die Bank nun auch den Erbschein hatte, sollte ich nun plötzlich noch eine Übersetzung des in tschechischer Sprache geschriebenen Erbscheines beibringen, auch das tat ich wieder mit amtlichen Stempelchen, und übersandte das an die Bank A

Die Bank A bestätigte mir wiederum den Erhalt, und informierte mich, dass alle Unterlagen wieder an die Hauptgeschäftsstelle nach Stadt B übersenden würde.

Dann kam wieder die Nachricht der Bank, dass der Tschechische Erbschein trotz amtlicher Übersetzung eines gerichtlich anerkannten Dolmetschers doch nicht anerkannt werden würde, und ich müße noch jetzt einen Internationalen Erbschein beibringen.

Zusätzlich sei die Unbedenklichkeitsbescheinigung des tschechischen Finanzamtes nun doch nicht ausreichend, und ich müße ebenso zusätzlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Deutschen Finanzamtes beibringen, was ich auch getan habe.

Ich drehe mich hier im Kreise, denn wenn ich diese wahrheitsgemäße und sich tatsächlich zugetragene Geschichte einem Juristen in Deutschland erzähle, dann lacht der nicht nur mich aus, sondern manche denken, ich sei verrückt, oder wolle ihn verarschen.

Kann mir hier jemand rechtliche Tipps geben, denn ich fühle mich jetzt so langsam wie der Spielball der Bank.

Danke!

Anliegend poste ich die Dokumente hoch, sowie das Schreiben der Bank A vom 26.Juni 2017.

***** Bilder mit Klarnamen entfernt *****

Das Problem ist ganz einfach, dass ich alles das, was die Bank gefordert hatte, beigefügt habe.
Dann forderte die Bank noch weiter Papiere, auch die hatte ich beigefügt.

Ich glaube nunmehr einfach nicht mehr den Ausführungen der Bank, zumal mir auch ein Jurist gesagt hatte, dass die Banken Erbscheine aus anderen EU-Staaten anerkennen müßen:

Die Beibringung eines Internationalen Erbscheines würde einen 5 Stelligen Betrag kosten für etwas, was ich schon aus Tschechien beigebracht habe.

Nachtrag:

Ich bin Einzelkind, und es sind keine weiteren Erben da.
das weiß auch die Bank A, weil mein Vater jahrzehntelang Kunde dort gewesen ist bis zu seinem Tode 2009.





**** Klarnamen entfernt ****

**** Die Bilder können neu eingestellt werden, wenn auch sämtliche Angaben real existierenden Banken entfernt worden sind ****

-- Editiert von Moderator am 03.07.2017 22:31

-- Thema wurde verschoben am 03.07.2017 22:31

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9 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Grundsätzlich wird man der Bank nicht verwehren können, dass sie bei unklarer Rechtslage die Vorlage eines geeigneten (d.h. auch in Deutschland und nach deutschem Recht gültigen) Nachweises der Erbenstellung fordert. Die unklare Rechtslage wird hier allein schon dadurch geschaffen, dass ein deutscher Staatsbürger wohl seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte und dort verstorben ist.

Abgesehen davon entsprechen die Gebühren für das europäische Nachlasszeugnis denen für den deutschen Erbschein. Wenn diese Gebühren fünfstellig sind dann darf man Ihnen durchaus gratulieren.

Alles in allem werden Sie in einem Forum eher keine abschließende Lösung des Problems finden, vor allem keine die die Bank ohne weiteres akzeptiert. Ohne anwaltliche Beratung und auch Vertretung gegenüber der Bank wird sich da wenig lösen lassen vermute ich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wobber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

@moderator:

Die Nennung des Namens der Bank war keine böse Absicht, sondern hatte nur praktische Gründe, zumal ich auch im Internet mehrfach gelesen habe, dass gerade diese Bank schon in der Vergangenheit durch solche Praktiken negativ aufgefallen ist, und es sogar schon Urteile wegen solcher Praktiken speziell gegen diese Bank gegeben hatte!
Mit anderen Worten: gerade diese Bank verhält sich da möglicherweise nicht so ganz gesetzeskonform!
Ein weiterer Grund war auch die Nennung des Bank namens, weil ja jede Bank so ihre eigenen speziellen vor und Nachteile hat, und jede Bank ihren "eigenen Charakter".
Ich möchte es einmal so formulieren:
Wenn ich z.b. Bei einem Auto am Motor die Zylinderkopfdichtung tauschen möchte, und wir mir in einem Autofokuspunkte Hilfe und Tipps holen, so kann ich auch nicht nur schreiben: "möchte an meinem Auto A die Zylinderkopfdichtung tauschen, wer kann mir Tipps geben?"
Die erste frage würde nämlich sein, welches Auto, bzw. welcher Hersteller das ist, und welcher Motor mit wieviel ccm und PS, um so auf die speziellen baueigenschaften des Motors eingehen zu können, um auch wirkliche Tipps geben zu können.
Deswegen, und nur deswegen hatte ich den Namen benannt!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wobber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Lars Winkler):
Grundsätzlich wird man der Bank nicht verwehren können, dass sie bei unklarer Rechtslage die Vorlage eines geeigneten (d.h. auch in Deutschland und nach deutschem Recht gültigen) Nachweises der Erbenstellung fordert. Die unklare Rechtslage wird hier allein schon dadurch geschaffen, dass ein deutscher Staatsbürger wohl seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte und dort verstorben ist.

Abgesehen davon entsprechen die Gebühren für das europäische Nachlasszeugnis denen für den deutschen Erbschein. Wenn diese Gebühren fünfstellig sind dann darf man Ihnen durchaus gratulieren.

Alles in allem werden Sie in einem Forum eher keine abschließende Lösung des Problems finden, vor allem keine die die Bank ohne weiteres akzeptiert. Ohne anwaltliche Beratung und auch Vertretung gegenüber der Bank wird sich da wenig lösen lassen vermute ich.


Vielen herzlichen Dank für die Antwort, Herr Rechtsanwalt Winkler!

Die Rechtslage ist klar, es gibt keine anderen erben, das ist auch der Bank bekannt, wo meine Eltern Jahrzehnte lang ein Konto unterhielten!

Zumal forderte die Bank einen erbschein aus einem eu Land, das habe ich beigebracht, und auch das war mit kosten inclusive. Kosten der Übersetzung verbunden!

Es geht mir hauptsächlich darum, dass die Bank einen erbschein forderte, und auch damals vor ein paar Wochen sagte, ein tschechischer erbschein wäre akzeptable, und jetzt nun plötzlich die eigene Meinung ändert, und nochmals einen kostenpflichtigen internationalen erbschein haben möchte!.

Da sind ja keine klaren Aussagen vorhanden, das ist ja wie in der Politik: einmal Hü und einmal Hot, je nachdem, wie es in Kram passt.

Als Bürger und Kunde fühle ich mich da verunsichert und veräppelt, und habe keine Rechtssicherheit mehr!

Hätte die Bank von Anfang an gesagt, Sie fordere bedingungslos einen internationalen erbschein, so hätte ich mich darauf einstellen können, und das wäre eine klare Aussage.

Eine weitere befürchtnis meinerseits, was ist, wenn ich nun den internationalen erbschein beibringen würde, und die Bank wieder was zusätzlich fordert?

Tut mir leid, aber ich habe da kein Vertrauen mehr in die Aussagen, denn wärum forderte die Bank eine Übersetzung des tschechischen erbscheines, wenn sie diesen nun doch nicht anerkennen will.

Ich möchte, dass die Bank zu deren eigenen Aussagen steht, und ihre Zusicherungen erfüllt.

Mit dem Vormundschaftsgericht und dem Doppelverfahren (in Deutschland und Tschechien) bezüglich der Betreuung habe ich schon genug "erlebt" und durchgemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis hätte die Bank sofort den internationalen Erbschein fordern müssen. Dieser internationale Erbschein muss meines Erachtens in Tschechien ausgestellt werden.

Ich würde Dir empfehlen, den Ombudsmann bzw. die Schlichtungsstelle der Bank einzuschalten.

So klar wie Du glaubst, ist die Sachlage übrigens nicht. Möglicherweise ist die Bank in der Vergangenheit bereits auf Schadenersatz in Anspruch genommen worden und ist daher jetzt besonders vorsichtig

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wobber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

T

Zitat (von hh):
Nach meiner Kenntnis hätte die Bank sofort den internationalen Erbschein fordern müssen.


Genau das ist ja der "springende Punkt", nämlich dass die Bank einen erbschein verlangt hatte, ich der Bank mitgeteilt habe,
Dass ich einen erbschein aus Tschechien beibringen kann.
Darauf sagte die Bank, es müsse aber ein gerichtlicher erbschein sein, also hatte ich einen gerichtlichen erbschein eingereicht.

VON EINEM INTERNATIONALEM ERBSCHEIN WAR NIE DIE REDE!

Dann kam auch prompt die Antwort, das sei genau das, was die Bank bräuchte, aber der erbschein sei ja in tschechischer Sprache verfasst, und man bräuchte nur eine Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers mit Stempel usw., und dann wäre alles klar.

Also hatte ich noch die von der Bank gewünschte Übersetzung beigebracht, und nun kommt die Überraschung mit dem internationalen erbschein.

Ich hatte dann auch nachdem ich Kenntnis von der Förderung des internationalen erbscheines erhalten habe, eine Internet Recherche angestellt, und lesen müsse, dass ausgerechnet die Sparkasse sich hier nicht gesetzestreu verhalten soll, und es auch schon Urteile zugunsten der Kunden (und gegen diese Bank) gegeben hat, weil die nämlich unberechtigterweise erbscheine verlangt haben, obwohl dieses gar nicht notwendig war.



Zitat:

Dieser internationale Erbschein muss meines Erachtens in Tschechien ausgestellt werden.


Also müsste ich zu einem Notar in Tschechien?

So, I Hope, they're able to Speak sufficient english, so I Can Communicate with them Indeed....

Spaß beiseite, ich habe eine tschechische Freundin, die gut deutsch spricht, und übersetzen kann....

Nötigenfalls kann ich auch in englisch kommunizieren, was ich nach über 10 Jahren USA Aufenthalt ja fließend kann...

Jedenfalls war ich schon bei ein m Notar, genauer gesagt mehreren Notaren in Deutschland, die mir aber die ganze Geschichte nicht so ganz abgekauft haben, und sich mehr oder weniger veräppelt vorkamen, nachdem ich denen wahrheitsgemäß erzählt habe, dass meine in Tschechien lebende Mutter eine deutsche Betreuung hatte, und ich dann noch im laufenden Gespräch den Notaren erzählt habe, dass parallel auch in Česká Republika noch ein Betreuungsverfahren gelaufen ist, aber Mutti bei mir gelebt hatte, und privat gepflegt wurde, und sich der gerichtlich mit Beschluss bestellte Betreuer aber aufgrund der ca. 350 Kilometer Entfernung von Wolfsburg nach Teplice gar nicht um Mutter kümmern konnte, wie denn auch....

Zitat:


Ich würde Dir empfehlen, den Ombudsmann bzw. die Schlichtungsstelle der Bank einzuschalten.



Ich kann das gerne probieren, aber wie lange soll das denn noch dauern?

Mutti ist im März 2017 verstorben, also vor 4 Monaten.

Trotz von meiner erteilten kontovollmacht für alle Konten !!! Und trotz erteilter allumfassender vorsorgevollmacht komme ich nicht an die Konten ran.

Es sind fünfstellige Bargelder vorhanden, die liegen im bankschliessfach, dazu kommen Bargelder auf dem Girokonto.
Die anderen Gelder sind gut verzinslicht (was man heutzutage noch gutverzinstlicht nennen kann) gestreut festgelegt

Der Punkt ist, dass Geld da ist, an das ich nicht rankomme, und der betreuungsverein hat jetzt eine Rechnung über
€ 1300 geschickt wegen Betreuung meiner Mutter, was ich nicht bezahlen kann.

Die Rechnung ging an mich an die tschechische Adresse.

Zitat:


So klar wie Du glaubst, ist die Sachlage übrigens nicht.



Das merke ich auch als deutscher in Deutschland.

Schade, dass ich kein Ausländer oder Flüchtling in Deutschland bin, denn dann hätte ich schon alle mögliche Unterstützung erhalten von allen möglichen Fürsprechern, und sonstigen Unterstützer-vereinen nebst möglichem Zeitungsartikel.

Ach, was rede ich..... da wäre mir Soetwas erst gar nicht passiert, das hätte man sich dann so gar nicht getraut.

Das hätte bei der gerichtlich aufgedrückten Betreuung schon angefangen.
Habe auch noch nie davon gehört oder gelesen, dass ausländische Mitbürger gegen den Willen der Betroffenen und gegen der Willen der angehörigen unter Betreuung gestellt werden.

Zitat:

Möglicherweise ist die Bank in der Vergangenheit bereits auf Schadenersatz in Anspruch genommen worden und ist daher jetzt besonders vorsichtig


Bei der Bank hatte mein 2009 verstorbener Vater sein Konto seit 6 Jahrzehnten, die kennen alle Familienverhältnisse unserer Familie und wissen, dass ich Einzelkind bin, und somit keine anderen erbberechtigten vorhanden sind.

Auch ich hatte mein Konto bei dieser Bank schon 1980 eröffnet, als ich eine Lehre bei Volkswagen angefangen hatte, durch meinen Umzug nach Tschechien habe ich jetzt in Tschechien ein Konto.

Also bei mir braucht die Bank keineswegs vorsichtig sein, nötigenfalls können die ja auch beim Betreuer meiner Mutter sich erkundigen, der weiß auch über die Familienverhältnisse Bescheid, weil er ja überall und in alles Einblick nehmen konnte und auch musste, weil das Vormundschaftsgericht ihm regelrecht Order gegeben hatte, dies und das zu machen.

ALSO, WENN EINE BANK SCHON DEN EIGENEN JAHRZEHNTE LANG TREUEN KUNDEN SO MISSTRAUT, DANN LÄSST DAS JA SEHR TIEF BLICKEN, und widerspricht der eigenen Werbung, die man fast täglich im Fernsehen so über sich ergehen lassen muss.



/Quote

-- Editiert von Wobber am 04.07.2017 23:51

-- Editiert von Wobber am 05.07.2017 00:19

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
die mir aber die ganze Geschichte nicht so ganz abgekauft haben, und sich mehr oder weniger veräppelt vorkamen,


Das echte Leben schreibt manchmal unglaubliche Geschichten.

Ich kann Deinen Ärger absolut verstehen. Der hilft Dir jetzt aber nicht.

Zitat:
Ich kann das gerne probieren, aber wie lange soll das denn noch dauern?


Welche Möglichkeiten hast Du denn sonst?

1. Genau das zu tun, was die Bank von Dir möchte, nämlich einen internationalen Erbschein vorzulegen
2. Einen Anwalt einschalten und die Bank verklagen
3. Den Ombudsmann einschalten und hoffen, dass sich dadurch die Sache klären lässt.
4. Die Bank überfallen

Zu 1. hast Du keine Lust mehr, weil Du befürchtest, dass das wieder nicht reicht
Die Varianten 2. und 3. benötigen wahrscheinlich Zeit, wobei ich davon ausgehe, dass Variante 3 noch mehr Zeit braucht als Variante 2.
Variante 4 ist nicht wirklich ernst gemeint.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wobber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Zu 1.) genau das habe ich ja schon bereits mehrfach getan/
Nämlich die Forderungen der Bank alle erfüllt, und deren versprechen geglaubt.
Und jedesmal, wenn die Bank ein Papier haben wollte, so habe ich ich es beigebracht, und dann
"Ach, wir brauchen noch dies", also habe ich "dies" beigebracht, und dann wieder:
Vielen Dank, dass Sie "dies" eingereicht haben, aber wir brauch jetzt dazu noch "das", und ich habe "das" beigebracht, auch das ist und jetzt immer noch nicht genug, wir brauchen jetzt noch "dies und das", und auch "dies und das" habe ich beigebracht, und so geht das nun schon seit 4 Monaten!
Ganz ehrlich gesagt: ich glaube nun den vielen Versprechen und den damit einhergehenden Widersprüchen der Bank nicht mehr!
Die Bank hatte immer die schöne und lustige Werbung im Fernsehen mit dem "Kuchen essen" gemacht"
Vielleicht sollte ich es einmal damit versuchen, das beruhigt wenigstens, und schmeckt!





Zu 2.) einen Anwalt aus Braunschweig hatte ich schon 2016 eingeschaltet wegen dem Doppelverfahren in dem doppelten Betreuungsverfahren.
Und auch der hatte mir nicht die volle Wahrheit gesagt, und Sachen bewusst oder unbewusst verschwiegen, die ich erst Monate später im Internet gelesen habe, dass eine Betreuung in Deutschland gar nicht geht, wenn die Betreute in Tschechien lebt und wohnt, und auch dort gepflegt wird.
Deswegen hatte mich ja auch schon Notare in Deutschland nicht für ernst genommen, und dachten, ich will denen einen Bären aufbinden!
Ich muss noch dazu sagen, dass ja meine Mutter ihren letzten Wohnsitz in Deutschland in Wolfsburg hatte, und ich war in Wolfsburg bei mehreren Anwälten 2016, und sogar bei Anwälten , die laut gelben Seiten betreuungsrecht als Schwerpunkt hatten.
Keiner der Anwälte wollte das übernehmen. Beim 3. Anwalt fragte ich dann, warum das kein Anwalt übernehmen möchte, worauf ich die Antwort erhielt, dass kein Wolfsburger Anwalt gegen die Entscheidung eines Richters aus Wolfsburg vorgehen möchte, und ich wäre besser beraten, einen Anwalt in einer anderen Stadt zu suchen, also ging ich nach brauschweig, wobei auch dieser Anwalt nichts unternommen hatte, und keine richtige Beratung durchführte, sondern nur sagte, es sei alles ok mit dem Beschluss des Wolfsburger Vormundschaftsgerichts.

3.) das werde ich jetzt einmal tun, und einen Brief nach Berlin schreiben.
Und wenn das lange dauert, dann dauert das eben lange!
Ich muss mir doch keine Ungerechtigkeiten gefallen lassen, nur um schnell an das Erbe zu kommen, und klein beigeben.
Dann muss ich eben warten, und. Mit mir müssen alle anderen eben auch warten!
Nennt sich eine wartegemeinschaft, und kennen wir von Aldi an der Kasse zur Weihnachtszeit.

4.) Yep.... That's a good one.... und nach erfolgtem Bankraub überschreibe ich dann in den USA
(da geht übrigens Namensänderung!) meinen Namen auf Butch Cassidy oder Sundance Kid und gehe nach Bolivia.
Wird nur schwierig in Bolivia, weil ich kein Spanish spreche, aber wie lautet noch mal der Spruch aus den USA...
".......If Money Talks, Bull**** Walks......"
Aber die wirklich nicht durchführbare Idee mit humorvoll satirischem Inhalt hat doch was für sich:
Ich raube mein eigenes geerbtes Geld von der Bank, welche es durch halbseidene Methoden mir vorenthält.
Wäre dann doch kein Raub, sondern eine "Repossecion" ....
Aber da ich kein Räuber bin, vergessen wir solche Sachen.
Legale Raubrittermethoden sind eher dem vorbehalten, der die Macht hat, solche Gesetze dazu auch als Gesetz gesetzlich zu verankern.

-- Editiert von Wobber am 05.07.2017 10:44

-- Editiert von Wobber am 05.07.2017 10:48

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wobber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bänker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Sorry für den Nicknamen, aber mir fiel aufs Spontane kein anderer ein.
Aber mein Bruder arbeitet bei einer Bank wenn auch nicht die Bank, mit welcher Wobber Probleme hat, aber eine Bank, und auf ihn trifft die Bezeichnung Bänker ja zu, das zumindestens dürfte hilfreich sein.

Habe jedenfalls mit ihm heftig über diesen Thread diskutiert und gestritten, und ein Hin- & Her bezüglich der *******erei, welche mit Wobber und noch mehr, mit seiner Mutti veranstaltet wurde.

Auch mein Bruder beklagt sich zuweilen über Betreuer, die mit gerichtlichen Beschlüßen bei der Bank Dinge umsetzen müßen, die dem Kunden bzw. deren Angehörgen nicht schmecken wie z.B. Kontovollmachten entziehen usw., und was macht der Kunde in seiner verständlichen Wut?
Er läßt seinen Frust an dem aus, der am nächsten ist, nämlich beim Bänker
am Schalter.

Von daher kann ich Wobber verstehen, denn er hatte vorher Kontovollmacht, und die wurde ihm vom Gericht (als Anordner)
weggenommen vom Betreuer (als Vollstrecker) über den Bänker (als den, der es umsetzen mußte).

Aber auch diese Erkenntnis hilft wobber nicht weiter!

Wobber sollte einmal alles genau abwägen, was für ihn, und was gegen spricht.
Was sind seine Möglichkeiten, und was nicht.
Was kann er gewinnen, und was kann er verlieren?

Und wobber sollte auch Revue passieren lassen, und die Ursachen des Desasters analysieren.
Wo lohnt sich Kampf, und wo nicht.

Banken sind meistens am längeren Hebel, und können das auch gut umsetzen.

Gängige Praxis bei Banken ist, dass in einem solchen Falle die Guthaben und sonstige Gelder zur Verwahrung an das Amtsgericht zur Verwahrung gegeben werden kann. Das heißt Kündigung der Verträge, und auch Gebühren beim Amtsgericht.
Ausserdem schrieb Wobber, das es gute Zinsen gäbe, auch das würde der Bank in die Karten spielen, hier hochverzinste Verträge und Sparguthaben aufkündigen zu können. Ich weiß, das Bänker regelrecht dazu vom Vorgesetzen angehalten werden, hochverzinste Guthaben und Wertpapiere ect. loszuwerden.

Also könnten die Zinverluste höher sein, als der noch geforderte Internationale Erbschein kostet.
Mithin würde wobber Geld verlieren.

Desweiteren ist meinem Bruder aufgefallen, dass Wobber nichts von einem Testament geschrieben hatte.
Sollte ein solches Vorliegen, so braucht man noch nicht einmal einen Erbschein
(zumindestens bei der Bank meines Bruder ist es so).

Sollte kein Testament vorliegen, fällt sowieso alles an wobber wenn keine anderen Erbberechtigten da sind wie Bruder oder Schwester z.b., aber er schrieb ja, Einzelkind zu sein, wobei auch hier wieder auf das besondere Detail zu achten ist, nämlich dass Mutti ja unter Betreuung gestellt worden ist, offensichtlich gegen den eigenen Willen und gegen den Willen vom Sohnemann.
Also hatte der Betreuer und das Betreuungsgericht alleinige Verfügungsgewalt über die Gelder und Vermögen der Mutter und hätten dieses penibel auflisten müßen, und dem Sohn noch zu Lebzeiten der Mutter den Pflichtteil übertragen müßen. Das sind 25 % . Es sei denn, diese Auszahlung erfolgte schon 2009 nach dem Ableben des Vaters.

Sollte er aber den Pflichtteil nicht erhalten haben, so hat sich hier das Betreuungsgericht und der Betreuer nicht gesetzestreu verhalten, und genau da würde ich ansetzen, und mich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen.

Wäre nämlich der Pflichtteil ausgezahlt worden, so würde sich auch die Erbmasse um 25 % reduzieren und damit auch die jetzt zu leistenden Gebühren für den Erbschein.

Aber genau das scheinen Betreuungsgericht und der Betreuer als Erfüllungsgehilfe des Betreuungsgerichts verbockt zu haben.

Von meinem Bruder wieß ich, dass auch gerade Berufsbetreuer versuchen, sich so wenig Arbeit wie möglich zu machen.
Von daher könnte das ins Konzept passen, dass Wobber möglicherweise versäumt wurde, den Pflichtteil zu übereignen.

Lieber @ wobber:
Mein Tipp, lege Dich besser nicht mit der Bank an, mit dem Vater und Mutter ja offensichtlich Jahrzehntelang zufrieden gewesen sein müßen.
Die Bank hat das nicht verbockt, sondern die Zwangsbetreuung.
Immerhin, so habe rausgelesen, hattest Du Kontovollmacht und Vorsorgevollmacht, welches Dir beides durch Gerichtsbeschluß weggenommen wurde.

Ich weiß von Fällen, da wurde von dem , oder den Erben kurz vor dem Ableben (oder auch danach) der , oder des Erblassers noch kräftig vom Konto abgehoben, um so die Erbmasse zu verringern, und solange das die Erbberechtigten machen, ist es auch OK, zumal den , oder dem ja sowieso alles zufällt.
Das nur als kleinen Denkanstoß, welche Möglichkeit dir das Betreuungsgericht verwehrt hat.

Auch berichtete mir mein Bruder von 2 Fällen aus den vergangenen Jahren, wo bereits Betreuungsverfahren in Deutschland eingeleitet wurden, und die Betroffenen dann nach Polen umgezogen sind, um dort gepflegt zu werden.
Mein Bruder hatte das Konto auf Wunsch der Vorsorgebevollmächtigten aufgelöst, und das Guthaben ausbezahlt.
Das Betruungsgericht (damals hießen die noch Vormundschaftsgericht) haben daraufhin sofort das Betreuungsverfahren eingestellt.

Von daher weiß ich nicht, welchen Teufel den Betreuungsrichter in Wolfsburg geritten haben muß, das Verfahren nicht sofort einzustellen.
Spätenstens bei Abgabe an das Gericht in Tschechien hätte das Deutsche Betreuungsverfahren sofort beendet werden müßen, um unnötige Kosten zu vermeiden, da für die Betroffene sowieso nichts mehr erreicht und getan werden konnte.

Aber @ wobber, einen Trumpf hast Du noch, nämlich die bislang unbezahlte Betreuer Rechnung.
Mehr brauche ich ja wohl nicht zu schreiben, und wenn Du tatsächlich in Tschechien wohnst bist Du 1.) ziemlich weit weg
und 2.) soll doch der Betreuer nebst seinem Auftraggeber doch begründen, warum und wieso die Geld für eine Betreuung haben möchten, die gar nicht stattfinden konnte.
Hätte ein Unternehmer sowetwas gemacht, und Geld für nicht erbrachte Leistungen gefordert, so hätte ein Staatsanwalt den Unternehmer schon vor Gericht gezerrt und angeklagt wegen Betruges.

Dazu kommt ja noch, dass Deutschland gar nicht mehr zuständig war, sondern Tschechien.
Seit wann gibt es Doppelverfahren, wenn auch in Tschechien ein Betreuungsverfahren gelaufen sein soll.
Hast Du darüber noch Nachweise?

Ich würde an Deiner Stelle die Gebühren für den Internationalen Erbschein bezahlen, um die Bank ruhig zu stellen, und um nicht die Gefahr einer Kündigung und weiterer kostenpflichtiger "Einlagerung" (Ingewahrsamnahme) des Vermögens beim Amtsgericht einzugehen, denn das ist gängige Praxis bei Banken, wenn es Streit gibt.
Die Verlagern einfach, und diskutieren dann, dass die nicht mehr zuständig sind, da die Gelder nicht mehr bei der Bank sind, sondern beim Amtsgericht. So haben die den schwarzen Peter einfach weitergeschoben.

Wünsche Dir viel Glück, und schreibe mal hier im Forum, wie es weitergeht, und was daraus geworden ist.










-- Editiert von Bänker am 05.07.2017 19:41

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