Bankauskunft an den Pflichtteilsberechtigten

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
m109gdriver
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankauskunft an den Pflichtteilsberechtigten

Muss die BANK dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft geben wie viele Konten , Sparbücher , Aktien , usw. der ERBLASSER hinterlassen hat mit den aktuellen Kontoständen mitteilen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

nein , die Banken geben nur dem haupterben eine Auskunft.

2x Hilfreiche Antwort

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