Muss die BANK dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft geben wie viele Konten , Sparbücher , Aktien , usw. der ERBLASSER hinterlassen hat mit den aktuellen Kontoständen mitteilen ?
Bankauskunft an den Pflichtteilsberechtigten
3. Juni 2008
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Frage vom 3. Juni 2008 | 01:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankauskunft an den Pflichtteilsberechtigten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Juni 2008 | 10:47
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Juni 2008 | 19:25
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 15x hilfreich)
nein , die Banken geben nur dem haupterben eine Auskunft.
Und jetzt?
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