Hallo!
Bin zusammen mit der Frau meines verstorbenen Vater Erbe je zur Hälfte. Da kein Kontakt besteht und glaube auch niemals gewünscht wird nun meine Frage: Macht es Sinn einen Teilerbschein zu beantragen? Oder bekomme ich bei Banken mit Teilerbschein keine Auskunft, sondern nur zusammen mit ihr? Was ist wenn Sie gar keinen Erbschein benötigt bzw. beantragt, da sie für alle Konten etc. verfügungsberechtigt ist? Bekäme ich dann auch keinen Teilerbschein? Zum Nachlass ist mir absolut nichts bekannt, aber das muss man doch bei Antrag auf Erbschein angeben, aber wenn ich nichts weiss...??? Wie bekomme ich raus was überhaupt da ist? Ich weiss nicht irgendwie dreht sich alles im Kreis. Danke! Liebe Grüsse mahepre
Bankauskunft mit Teilerbschein?
25. April 2007
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Frage vom 25. April 2007 | 21:34
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 32x hilfreich)
Bankauskunft mit Teilerbschein?
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