folgendes Problem:
2 Parteien stehen zur Debatte um möglichen Erbschein ; Erbschein ist mal auf die eine Partei, mal auf die andere vom Gericht ausgestellt worden und jeweils aufgrund Beschwerde einer Partei wieder zurückgenommen worden ; Gericht will nun zum 3. Mal eine Entscheidung treffen, schlägt jedoch aussergerichtliche Einigung beider Parteien vor.
Um einen gerechten Vergleich beider betreffenden Parteien durchzuführen, müssten doch beide Parteien genau wissen, um welche Werte es bei der Erbmasse genau geht, z.B. Höhe der Bankkonten, u.s.w.
Bank gibt jedoch keine Auskunft darüber, weil ja noch kein Erbschein vorliegt ; Problem wurde der Bank geschildert, dass, wenn keine Auskunft der Bank an beide Parteien erfolgt, auch kein Vergleich geschlossen werden kann.
Wie kommt man aus dieser Zwickmühle raus ? Was benötigt die Bank um eine Auskunft zu geben ausser Erbschein, der ja logischerweise im Vorfeld nicht präsentiert werden kann ?
Danke im voraus für ein paar Info´s zum Thema.
MFG
Alisha