Bankkonten und Spareinlagen etc.

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
iqonie!251
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankkonten und Spareinlagen etc.

Eine Frage die man eigentlich in Lebzeiten stellen sollte ,aber nicht persöhnlich erleben möchte.
Wie kommen Angehörige ,wie erwachsene Kinder,wenn dann bestehen oder Geschwister bei eigenem plötzlichen Ableben an die o.g. Finanzen heran ?Mit dem Testament,wenn dann eins vorhanden oder auch keins oder über vorher hinterlegte Vollmachten?iEine Frage die man in der Verwandtschaft schon öfters stellte,aber die richtige Antwort mag keiner so richtig zu beantworten-weil der eine schlauer ist wie andere.Wer weiß rechtlichen Rat ,oder kann erfahrungsgemäß Tips geben?!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Typischerweise benötigt man einen Erbschein, um auf Bankkonten des Verstorbenen zugreifen zu können.

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Man kann meist bei der Bank Vollmachten hinterlegen "Tochter Birgit, geb. ..., gültig über den Tod hinaus" und diese greifen auch ohne bestehende Unterschriftenprobe. Das wird bei Zugriff auf das Konto nachgeholt.

Siehe auch Betreuungsvollmachten (BMJ-Vorlage)

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

gültig über den Tod hinaus

Das ist in der Realität auch nicht ganz richtig.
Damit kann man z. B. keine Konten auflösen, und man muss immer persönlich erscheinen, also kein Online-Banking.
Als Übergangslösung sicher möglich, aber am Erbschein führt kein Weg vorbei.

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Stimmt - es ging mir nur um die pragmatische Antwort auf "wie an das Geld rankommen", wobei es vermutlich um dringende Ausgaben ging. Selbst wenn noch 1 Euro auf dem Konto stehen bliebe, wäre das ein kleineres Problem als gar nicht ranzukommen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#5
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Also ein Erbschein ist nur zwingend notwendig, wenn Immobilien vorhanden sind.

Bei größeren Beträgen können die Banken wohl auch einen Erbschein fordern.

Um die Familie abzusichern, geht man ( Kontoinhaber und Bevollmächtigter ) zur Bank - dort gibt es dafür Formulare und das kostet z.B. bei der SK glaub ich 15 Euro.

Damit ist sichergestellt, dass die Familie nicht auf einmal ohne Geld da sitzt. Einen Erbschein zu bekommen kann lange dauern und kostet erheblich mehr Geld.
Die Vollmacht über den Tod hinaus in Verbindung mit einem Testament ist für die Hinterbliebenen das Beste.

Gruß
Mic

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