Hallo !
Ich hab in der Ehe gesetzl. Güterstand und ein Aktiendepot nur auf meinen Namen.
Gehört meiner Frau dennoch davon die Hälfte und kann sie diese Hälfte unseren gemeinsamen Kindern testamentarisch zuteilen ? Muss ich evtl. ihren Namen bei der Bank mit eintragen lassen ?
Danke schon mal !
Bankkonto und Güterstand
30. Mai 2019
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Frage vom 30. Mai 2019 | 08:30
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankkonto und Güterstand
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2019 | 10:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt die Vermögenstrennung. Was auf Deinen Namen läuft gehört Dir alleine.
Natürlich kannst auch Du die Kinder Deiner Frau testamentarisch als Erben einsetzen.
-- Editiert von hh am 30.05.2019 10:16
#2
Antwort vom 30. Mai 2019 | 11:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurde gemeinsam während der Ehe erwirtschaftet, bei der Anlage aber wurde die Ehefrau nicht mit angegeben.
Kann man das nach vielen Jahren einfach ändern, damit im Vererbungsfall die Freibeträge der Ehefrau greifen ?
Oder geht auch einfach eine Umschichtung auf das Gemeinschaftskonto ?
-- Editiert von Manager123 am 30.05.2019 11:26
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