Barguthaben auf Konto-Nur einer beantragt Erbschein?

5. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)
Barguthaben auf Konto-Nur einer beantragt Erbschein?

Hallo,

was wäre wenn:
Erbfall, ein Guthaben befindet sich auf einem Sparbuch. Drei gesetzliche Erben (1/3) sind vorhanden.
Bank gibt nur Auskunft gegen Erbschein aber verteilt das Guthaben nicht -Sache der Erben, sich einig zu sein-, bzw 3 Unterschriften notwendig. (?)

Ein Erbe beantragt einen Teilerbschein (1/3), die zwei anderen reagieren nicht.

Würde das Geld bis zum <jüngsten Tag> auf dem Konto verbleiben?
Wie würde letztlich verfahren?

Danke für Infos

mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn ein Erbe einen Erbschein vorlegt und die Bank dann auszahlt, lässt sie sich im Normalfall immer eine Freihalteerklärung von dieser Person unterschreiben. Der Inhalt der Erklärung: Man verpflichtet sich, entsprechend des Testamentes an die anderen Erben die entsprechenden Summen auszuzahlen.
Wenn man sich das Erbe auszahlen lässt, würde ich dann entsprechend 3 Überweisungen gleich miteinreichen und in Betr. als Grund "Auszahlung 1/3 Erbteil" angeben. So hat man immer gleich einen Nachweis.
Sollten die anderen Erben ihre Bankverbindung nicht bekannt geben wollen:
Jeder kann für jeden ein Sparbuch einrichten, wenn man dann das Geld abheben möchte, muss der Konto-Inhaber sich ausweisen (Identitätskontrolle).
Die Sparbücher würde ich dann per Wertbrief an die anderen Erben senden.

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#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

na, das ist doch eine saubere Erklärung
:-)), danke für die Info

mfg

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Erklärung ist zwar schön, aber die Bank wird das wahrscheinlich so nicht machen, weil sie mit so einem Vorgehen ein hohes rechtliches Risiko eingeht.

Ohne Vorlage aller 3 Erbscheine wird daher wohl gar nichts passieren.

Die Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen eines anderen ist ebenfalls nicht möglich.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo HH,
da muss sich dann seit meiner Lehrzeit doch einiges geändert haben. Wir haben damals ständig Sparbücher für Enkelkinder, Kinder eröffnet.
Mag aber sein, dass sich da einiges geändert hat im Zuge der ganzen Steuergesetze.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wir haben damals ständig Sparbücher für Enkelkinder, Kinder eröffnet.
Das geht auch heute noch, wenn der Sorgeberechtigte zustimmt. Man kann aber kein Konto auf einen anderen Erwachsenen eröffnen.

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