Hallo,
was wäre wenn:
Erbfall, ein Guthaben befindet sich auf einem Sparbuch. Drei gesetzliche Erben (1/3) sind vorhanden.
Bank gibt nur Auskunft gegen Erbschein aber verteilt das Guthaben nicht -Sache der Erben, sich einig zu sein-, bzw 3 Unterschriften notwendig. (?)
Ein Erbe beantragt einen Teilerbschein (1/3), die zwei anderen reagieren nicht.
Würde das Geld bis zum <jüngsten Tag> auf dem Konto verbleiben?
Wie würde letztlich verfahren?
Danke für Infos
mfg
Barguthaben auf Konto-Nur einer beantragt Erbschein?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn ein Erbe einen Erbschein vorlegt und die Bank dann auszahlt, lässt sie sich im Normalfall immer eine Freihalteerklärung von dieser Person unterschreiben. Der Inhalt der Erklärung: Man verpflichtet sich, entsprechend des Testamentes an die anderen Erben die entsprechenden Summen auszuzahlen.
Wenn man sich das Erbe auszahlen lässt, würde ich dann entsprechend 3 Überweisungen gleich miteinreichen und in Betr. als Grund "Auszahlung 1/3 Erbteil" angeben. So hat man immer gleich einen Nachweis.
Sollten die anderen Erben ihre Bankverbindung nicht bekannt geben wollen:
Jeder kann für jeden ein Sparbuch einrichten, wenn man dann das Geld abheben möchte, muss der Konto-Inhaber sich ausweisen (Identitätskontrolle).
Die Sparbücher würde ich dann per Wertbrief an die anderen Erben senden.
na, das ist doch eine saubere Erklärung
:-)), danke für die Info
mfg
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Die Erklärung ist zwar schön, aber die Bank wird das wahrscheinlich so nicht machen, weil sie mit so einem Vorgehen ein hohes rechtliches Risiko eingeht.
Ohne Vorlage aller 3 Erbscheine wird daher wohl gar nichts passieren.
Die Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen eines anderen ist ebenfalls nicht möglich.
Hallo HH,
da muss sich dann seit meiner Lehrzeit doch einiges geändert haben. Wir haben damals ständig Sparbücher für Enkelkinder, Kinder eröffnet.
Mag aber sein, dass sich da einiges geändert hat im Zuge der ganzen Steuergesetze.
--- editiert vom Admin
Wir haben damals ständig Sparbücher für Enkelkinder, Kinder eröffnet.
Das geht auch heute noch, wenn der Sorgeberechtigte zustimmt. Man kann aber kein Konto auf einen anderen Erwachsenen eröffnen.
Und jetzt?
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