Hallo,
darf eine Bausparkasse einen Erbschein verlangen, wenn eine nicht notarielle postmortale Generalvollmacht vorliegt?
Dieser Bausparvertrag ist nun die letzte zu regelnde Angelegenheit. Ein Erbschein wurde durch die Vollmacht an keiner anderen Stelle benötigt.
Vielen Dank!
Bausparkasse verlangt Erbschein
11. Juli 2025
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Frage vom 11. Juli 2025 | 18:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bausparkasse verlangt Erbschein
#1
Antwort vom 11. Juli 2025 | 22:36
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 21x hilfreich)
Zitat :darf eine Bausparkasse einen Erbschein verlangen, wenn eine nicht notarielle postmortale Generalvollmacht vorliegt?
Ja sicher. Eine Generalvollmacht sagt nichts über die Erben aus, sondern zeigt nur, dass man ein besonderes Vertrauen hatte. Da hätte vorher der Erblasser zusammen mit Ihnen zur Bausparkasse gehen müssen und was passendes unterschrieben.
Ein notrielles Testament statt Erbschein sollte es auch tun.
#2
Antwort vom 12. Juli 2025 | 18:20
Von
Status: Schlichter (7295 Beiträge, 1664x hilfreich)
Zitat :darf eine Bausparkasse einen Erbschein verlangen, wenn eine nicht notarielle postmortale Generalvollmacht vorliegt?
Eine nicht notariell beurkundete Generalvollmacht muss nicht anerkannt werden, eine Bank wird sie in der Regel auch nicht anerkennen, da die Mißbrauchsgefahr durch eine gefälschte/erschlichene Vollmacht viel zu groß ist.
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#3
Antwort vom 12. Juli 2025 | 18:22
Von
Status: Schlichter (7295 Beiträge, 1664x hilfreich)
Zitat :Eine Generalvollmacht sagt nichts über die Erben aus
Korrekt, und vor allem kann eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht jederzeit nach dem Tod des Vollmachtgebers von dessen Erben widerrufen werden.
Für eine Bank wäre es buchstäblich ein Vabanque-Spiel, einfach auf Vorlage einer solchen Vollmacht Vermögenswerte zu übertragen.
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