Beantragung des Pflichtteils

18. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Beantragung des Pflichtteils

A. möchte nur den Pflichtteil. Wo und wie beantragt er den?

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32840 Beiträge, 17253x hilfreich)

Bei den Erben natürlich.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Atlantis2004
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

fordere den Erben auf Dir Auskunft über das Erbe zu geben und dann die Auszahlung , das musst Du unbedingt zu erst machen und dann erst zum Anwalt.Den wenn Du es gleich über den Anwalt versuchst musst Du die Anwaltskosten (auch bei gewonnenen Rechtsstreit ) selber bezahlen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Der Pflichtteilberechtigte fordert von den Erben eine Auskunft über die Höhe des Erbes (Nachlassverzeichnis).
Daraus berechnet sich der Pflichtteil welcher ebenfalls von den Erben gefordert wird.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.960 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen