A. möchte nur den Pflichtteil. Wo und wie beantragt er den?
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Beantragung des Pflichtteils
18. September 2012
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Frage vom 18. September 2012 | 00:21
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Beantragung des Pflichtteils
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. September 2012 | 02:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32840 Beiträge, 17253x hilfreich)
Bei den Erben natürlich.
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#2
Antwort vom 13. Juni 2013 | 16:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
fordere den Erben auf Dir Auskunft über das Erbe zu geben und dann die Auszahlung , das musst Du unbedingt zu erst machen und dann erst zum Anwalt.Den wenn Du es gleich über den Anwalt versuchst musst Du die Anwaltskosten (auch bei gewonnenen Rechtsstreit ) selber bezahlen
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#3
Antwort vom 13. Juni 2013 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
Der Pflichtteilberechtigte fordert von den Erben eine Auskunft über die Höhe des Erbes (Nachlassverzeichnis).
Daraus berechnet sich der Pflichtteil welcher ebenfalls von den Erben gefordert wird.
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