Hallo,
ich habe folgende Frage im Erbrecht:
A ist direkter Abkömmling von B. B vermacht A laut Testmant einen Nachlassgegenstand. In einem Nachsatz heißt es, sollte der Nachlassgegenstand in Zukunft eine bestimmte Rechtsdefinition annehmen (z.B. ein Acker wird Bauland oder ein Auto dürfte wieder am Straßenverkehr teilnehmen auf Grund geänderter gesetzlicher Bedingungen), welche jedoch zum Zeitpunkt des Todes nicht absehbar ist/war, so muss A an den weiteren Abkömmling C, welcher im Testament
sonstig nicht bedacht ist, eine Summe X zahlen.
Ist dies statthaft oder muss diese Summe nicht gezahlt werden?
Da der weitere Abkömmling im Testament nicht weiter erwähnt wurde, erhält er lediglich den Pflichtteil.
Sollte oben genannte Bedingung statthaft sein, wie verhält es sich sodann mit der Anrechnung dieser Summe, so A dann entsprechend auszahlungsbereinigt der Bedingung vom Erblasser weniger als den Pflichtteil bekam - Abkömmling C jedoch mehr?
Beispiel: Es wird ein defektes Auto im Wert von 5000 an A vererbt. C hat somit einen Pflichtteilanspruch von 1250 Euro, welche A an C auszahlt.
Wenn A das Auto nun wieder gesetzlich verkehrstüchtig im Besitz hat, muss dieser 8000 Euro an C zahlen. Das Auto ist nun vielleicht 10000 Euro Wert. A hat in diesem Fall weniger als den Pflichtteil erhalten, welcher mindestens 1250 Euro beträgt (25% von 5000 Euro), jedoch 8000Euro + 1250 Euro an C aushezahlt wurden.
Primär geht es mir um den ersten Teil. Der zweite Teil ist vom Zahlenwerk fiktiv.
Danke
Bedingungen Testament
21. September 2014
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Frage vom 21. September 2014 | 23:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedingungen Testament
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. September 2014 | 10:35
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 331x hilfreich)
TomRohwer hat recht: Sofern es bei Aufeinandertreffen von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen „eng wird", zieht in keinem Fall der Pflichtteilsberechtigte den Kürzeren, sondern immer der Vermächtnisnehmer.
Gruss
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#3
Antwort vom 22. September 2014 | 16:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
ich habe die Frage scheinbar zu verworren gestellt. Die grundsätzlich Frage galt dem Zusatz "Wenn Nachlassgegenstand folgenden Status erreicht zahlt A an C Summe X"
Ist dies möglich oder wäre wenn nur möglich "A bekommt YX dafür zahlt er an C Summe XY" ohne die Abhängigkeit einer vielleicht nie erreichten Wertigkeit des Gegenstandes.
MfG
#4
Antwort vom 22. September 2014 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die grundsätzlich Frage galt dem Zusatz "Wenn Nachlassgegenstand folgenden Status erreicht zahlt A an C Summe X" <hr size=1 noshade>
So eine Klausel ist statthaft.
Nach § 2307 BGB muss ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis ausschlagen, wenn er den Pflichtteil verlangen will. Der weitere Abkömmling muss sich also entscheiden, was er will, den sicheren Pflichtteil oder eine höhere Summe aus einem ungewissen Recht.
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