Beerdigungskosten, keiner will zahlen!

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Beerdigungskosten, keiner will zahlen!

guten abend zusammen, meine Frage stellt sich aus folgendem Sachverhalt:
Der (Stief)Vater meiner Frau ist im Alter von über 80 verstorben! Ich als (Stief) Schwiegersohn habe mich die letzten 3 Jahre um ihn gekümmert ( Arztbesuche, Einkaufen, teilweise Essen gekocht, etc.). Meine Schwiegermutter lebt auch noch ist mittlerweile 85 und stark demenz erkrankt. Beide hatten eine kleine Rente und konnten keine Gelder auf die Seite legen! Neben meiner Frau (Stieftochter) gibt es noch einen leiblichen Sohn und einen weiteren (Stiefsohn).
Wie gesagt Vermögenswerte sind nicht vorhanden und meine Schwiegermutter wohnt trotz eigner Wohnung nun erstmal bei uns ( sieht nach Dauerzustand aus ) Da der leibliche Sohn sich weigerte die Beerdigungskosten zu tragen und über Kostenteilung auch nichts wissen wollte ( seiner Meinung nach haftet die Demenzkranke Mutter für alles ), habe ich ein Beerdigungsinstitut beauftragt und die Bestattung so veranlasst, wie sie sich mein (Stief) Schwiegervater gewünscht hat! Klar das ich die Kosten übernehme! Doch gibt es keine Möglichkeit die beiden anderen also Sohn und (Stief)-Sohn nicht an den Kosten zu beteiligen? Also ich meine über Mahnbescheid oder so! Ich bin der Meinung das ich deren Pflichten zur genüge übernommen habe da sich keiner der beiden je gekümmert hat!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chemieka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch doch die Nachkommen müssen zahlen also alle Söhne und Töchter soweit vorhanden.
Nur die Ehefrau ist eher dran ,sie muß an erster Stelle für die Beerdigung aufkommen.
Kann sie das nicht kommt das Sozialamt in Frage aber das Amt wird sich hier das Geld von den Nachkommen 1. Ordnung wiederholen.
Bezahlst du nun alles erstmal ,bleibt dir nur der Weg zum Anwalt und dieser muß dann schauen ob er da was machen kann.
Es könnte alles so einfach sein wäre eine
Versicherung vorhanden, leider denken viele Leute in Jungen sowie Alten Jahren nicht daran. Seit dem es das Sterbegeld von der Kankenkasse abgeschafft wurde gibt es viele dieser Fälle.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zuerst müssen die Erben die Beerdigungskosten übernehmen. Wenn kein testament vorhanden war, dann haben Ehefrau und leiblicher Sohn zu gleichen teilen geerbt.

Wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dann müssen die Unterhaltspflichtigen die Beerdigungskosten übernehmen. Das ist zunächst einmal die Ehefrau. Wenn diese nicht leistungsfähig ist, dann ist das der Sohn.

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#3
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Nur ein Tip falls Du nicht schon gezahlt hast : gehe den Weg über das Sozialamt, die werden sich im nachhinein bei den richtigen melden. Du sparst so einen endlosen Prozess.

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