Beerdigungskosten Ehemann

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Beerdigungskosten Ehemann

Hallo liebe Forengemeinde,

folgende Situation:

mein Ehemann (mit mir in zweiter Ehe verheiratet) hat zwei volljährige Kinder mit in die Ehe gebracht - beide hoffnungslos überschuldet. Die Tochter ist sogar in der Eidesstattlichen Versicherung und arbeitet nicht, der Sohn arbeitet zwar, hat aber Unterhaltsverpflichtungen gegenüber drei Kindern. Die Tochter sagt auch klar, sie ist nicht gewillt, Arbeit anzunehmen, weil noch ein (noch) 8-jähriges Kind und eine 16 jährige Tocher im Haus leben. Ihr Ehemann lebt auch lieber von Hartz IV.

Kann ich da was machen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen, weil ich arbeite und alle ander lieber nur das Erbe "kassieren" und nicht die Beerdigungskosten zahlen können/wollen?

Mein Ehemann und ich haben einen minderjähriges Kind (7 Jahre alt). Nun geht es meinem Mann nicht so gut und wir machen uns Sorgen, was ist wenn mein Mann stirbt. Die Tochter hat schon verlauten lassen, das Erbe hätte sie gerne (weil ich Alleinverdiener bin und einigermaßen gut verdiene), aber für die Beerdigungskosten nicht aufkommen kann und will. Der Sohn kann es nicht, obwohl er arbeitet. Den Großteil des Vermögens habe ich erwirtschaftet (habe noch Bafög-Schulden).

Was können wir machen, dass

a) unser minderjähriger Sohn "gesichert" ist und
b) ich nicht alleine auf den Beerdigungskosten sitzen bleibe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Sterbeversicherung abschliessen, Familiengrab vorab kaufen, Testament schreiben und Kinder auf Pflichtteil setzen usw..
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ist aber egal, da die Beerdigungskosten aus dem Nachlass beglichen werden und danach erst verteilt wird.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Ist aber egal, da die Beerdigungskosten aus dem Nachlass beglichen werden und danach erst verteilt wird.


Und genau dagegen will die Tochter vorgehen. Erst Geld aus dem Nachlass und dann die Bezahlung der Beerdigungskosten, was sie aber nicht kann, da sie im Offenbahrungsid steckt.

-- Editiert Alex_fhwhv am 13.01.2014 21:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16505 Beiträge, 9298x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und genau dagegen will die Tochter vorgehen. <hr size=1 noshade>

Schön, dass sie das will. Klappt aber nicht.
Ich will z.B. dass mein Gehalt verdoppelt wird. Klappt aber auch nicht.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Im Testament nicht berücksichtigen oder Berliner Testament. Dann bleibt nur der Pflichtteil und der muss erst mal verlangt werden. Dadurch entfällt der direkte Zugriff auf das Erbe.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Außerdem gibt es nur Zugriff auf das Erbe des Vaters. Was dir nachweisbar gehört oder durch dich angeschafft wurde, geht die Kinder deines Mannes nichts an.
Hoffe, du hast Belege.
Ganz gemein wäre natürlich, wenn dein Mann auch eine eidesstaatliche abgeben würde, als Beleg, dass er nichts hat. Würde den Kindern dann also nichts nützen, die Hand aufzuhalten. Geht natürlich nur, wenn er wirklich nichts besitzt.
Für die Beerdigung wärest du allerdings auf jeden Fall verantwortlich.
Der normale Hausrat gehört dir sowieso als Ehefrau als voraus. Die Frage ist doch, was würde unterm Strich nach der Beerdigung noch als Erbe übrig bleiben?

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