Hallo,
der Großvater meines Freundes ist vor einger Zeit plötzlich gestorben. Da seine Mutter behindert ist und der Sohn des Verstobenen sich nicht gerührt hat haben wir die Beerdigung organisiert.
Nun will er nicht einmal den Blumenschmuck oder das Kaffee trinken nach der Trauerfeier von dem Nachlass zahlen lassen, obwohl genug Geld vorhanden wäre. Haben wir einen Rechtsanspruch Erstattung der beiden Positionen aus dem Nachlass?
Die Eltern meines Freundes werden von dem Erbe nichts zu Gesicht bekommen, da Sie Hartz IV Empfänger sind. Können die offenen Posten sonst auch von dem Erbteil der Tochter gezahlt werden bevor das Sozialamt seine Hände auf das Erbe legt?
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Beerdigungskosten - Erben bei Hartz IV
Es gibt keine einheitliche Rechtssprechung zu dem Thema Erbe. Auch die Art der Anrechnung bei AlgII und Sozialgeld ist umstritten. Siehe dazu: http://www.herbertmasslau.de/pageID_4689207.html
Erst sind die Beerdigungskosten zu zahlen und dann kann die Behörde das übrig gebliebene Geld anrechnen.
Da aber hier auch die Frage besteht, ob der Sohn des Verstorbenen nicht dazu verdonnert werden müßte, sich an den Kosten zu beteiligen...Dürfte es hilfreich sein, sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und einen Fachanwalt für Sozialrecht ( im Idealfall einen, der sich auch mit Familienrecht auskennt) aufzusuchen.
Die angemessenen Beerdigungskosten müssen von den Erben erstattet werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Der Nachlass wird erst nach Abzug der Beerdigungskosten aufgeteilt. Die Eltern Deines Freundes müssen sich daher quasi entsprechend ihrem Erbanteil beteiligen.
Und jetzt?
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