Hallo,
ich beschäftige mich nun seit einigen Stunden mit einem Nachlassverzeichnis und mir schwirren statt Mücken nur noch Buchstaben und Zahlen vor den Augen.
Gehört die Erstellung einer Multimedia DVD über das Leben eines Erblassers zu den Beerdigungskosten und kann von der Erbmasse abgezogen werden ?
Davon steht im Testament
gar nichts und diese wurde vom Erben in Auftrag gegeben.
Das von der Erbmasse die Kosten für die eigentliche Beerdigung und den Ruheplatz abgezogen werden ist klar, ich denke auch das dazu die Einladungskarten und Bewirtung von etwa 250 Trauernden in gemieteten Räumlichkeiten sowie Zeitungsanzeigen gehören.
Aber eine Multimedia DVD inkl. 6 stündiger Vorführung auf der Trauerfeier mit Anfahrtskosten der Erstellerfirma gehört zu den abzuziehenden Beerdigungskosten ?
Gute Nacht :-)
-- Editiert SebastianR. am 02.08.2013 03:39
Beerdigungskosten = Erstellung Multimedia Dvd ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es kann alles angerechnet werden, was zu den angemessenen, vom Erben zu tragenden Beerdigungskosten gehört. Siehe dazu auch Diesen Text
Wenn diese DVDs in der Familie so üblich sind und dem Stand des Verstorbenen angemessen sind, dann also wohl schon.
Ich kenne eine solche Bestattungskultur allerdings nicht und würde diese Kosten dementsprechen vermutlich nicht anerkennen.
Letztendlich könnte nur ein Richter entscheiden, ob in diesem Einzelfall die Kosten zur Bestattung dazugehören. Wenn es tatsächlich vor Gericht gehen sollte, wäre es aber doch interessant, wie die Erben denn begründen, dass diese DVD zu ihrer Bestattungskultur gehört - zumal das dochs ehr neuartig ist und sich Bestattungsriten im Allgemeinen langsam ändern. Vielleicht solltest du es darauf ankommen lassen.
Nur mal so aus Neugierde: Wie teuer ist so ein Kitsch denn?
Hallo quiddje,
danke für Deine Antwort.
Also diese Multimedia Dvd hat genau 1.779,05€ gekostet.
Die gesamte Beerdigung ingesamt 13.675,74€
Also zu der Kultur kann ich nur sagen, der verstorbene war Christ und das mit der Dvd ist sicher eine schöne Sache für die Gäste und Hinterbliebenen, persönlich finde ich sowas aber nicht angebracht.
Ich werde dem Anwalt mal schreiben das er diesen Betrag bitte abziehen soll. Ansonsten zahle ich ja 1/4 davon und habe diese Dvd weder gesehen, noch denke ich das ich diese bekommen werde.
Musste auch schon selber rausfinden wo der verstorbene beerdigt ist, seine Urne steht auf den Wurzeln eines Baumes o.O
Siehe hier: http://www.friedwald.de/
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wurde hier ein Millionär beerdigt?
Als Pflichtteilsberechtigter würde ich die Kosten
einer "normalen Beerdigung anerkennen.
Und da halte ich 7.000,00 Euro für angemessen.
Wenn der Erbe meint das Erbe verpulvern zu müssen, ist es sein eigenes Vergnügen.
-----------------
""
Hallo xxsirodxx,
danke für Deine Antwort.
Gibt es den da eine Grenze für die Beerdigungskosten ?
Ich ging davon aus das alles was zur Beerdigung gehört, auch abgezogen werden darf.
In meinem Fall sind das eine ganze Menge Leistungen und beteiligte Firmen.
z.B. Einladungskarten sowie Dankeskarten für 250 Personen, also 500 Karten + Porto
Die Bestattungsfirma verbucht fast 7.000€ für Abholung, Einäscherung, Urne, Transport der Urne in eine andere Stadt, Grafiker (wofür auch immer), Briefe, Arbeitszeit die Briefe einzutüten, Bezahlung des Baumes wo die Urne nun steht, mit dabei sind 1.000€ für eine Großanzeige in der Tageszeitung usw.
Dann sind es ca. 4.600€ für Miete eines Saales inkl. Bewirtung der Trauergäste, dazu ein Beamer um die DVD vorführen zu lassen.
Dann die 1.700€ für die Multimedia DVD.
Macht alles in allem dann 13.675,74€ Beerdigungskosten.
Der verstorbene war, soweit mir bekannt, kein Millionär.
Das Erbe ist aber knapp an 1 Millionen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
Beerdigungskosten - Zur Beerdigung durfte ich nicht, jetzt will man aber die Kosten erstattet haben?6 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten