Hallo,
vor geraumer Zeit ist mein Vater verstorben. Zu disesm hatte ich seit Jahren keinen Kontakt mehr. Meine Halb-Schwester hat sich daraufhin alleine um eine (prunkvolle)Beerdigung gekümmert, ohne mich oder meine Mutter miteinzubeziehen.
Nun will sie mir eine Rechnung für diese Beerdigung, an welcher ich nicht einmal anwesend war, zukommen lassen.
Ich selbst bin derzeit arbeitslos und verfüge über keinerlei Mittel dies zu bezahlen, was sie auch weiss.
Was kann ich tun?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe
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Beerdigungskosten - Rechnung für Beerdigung, bei der ich nicht einmal anwesend war?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Meine Frau hatte einen ähnlichen Fall:
quote:
Was kann ich tun?
Du musst nichts tun!
quote:
Meine Halb-Schwester hat sich daraufhin alleine um eine (prunkvolle)Beerdigung gekümmert, ohne mich oder meine Mutter miteinzubeziehen.
Niemand kann Verträge für andere abschließen.
IdR musst du dich nur an den normalen Beerdigungskosten die einem christlich würdigen Begräbnis gleichkommen bezahlen.
quote:
Ich selbst bin derzeit arbeitslos und verfüge über keinerlei Mittel dies zu bezahlen, was sie auch weiss.
Dann springt die "Allgemeinheit" für dich ein..
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Die Rechnung wird zunächst von den Erben bezahlt. Bist du denn Erbe geworden?
Wenn Erbmasse da war, ist dies zunächst für die Beerdigungskosten einzusetzen. Habt ihr also die Erbmasse schon aufgeteilt, dann kann das von dir zurückgefordert werden, um es für die Beerdigung einzusetzen.
Wenn das Ganze nicht ausreicht, sind die Erben eben mit ihrem Privatvermögen dran, dann allerdings anteilig danach, was sie so zahlen können. Wenn du nichts hast, musst du auch nichts zahlen.
Wenn deine Schwester auch nichts hat, bleibt sie eventuell auf den Kosten sitzen, da sie die Beerdigung ja beauftragt hatte.
Anderer Fall: ihr alle habt das Erbe ausgeschlagen. Dann regeln die Bestattungsordnugnen der Länder, wer die Beerdigungskosten zu zahlen hat; Ehefrau und Kinder sind aber eigentlich immer geeignete Kandidaten. Wenn diese allerdigns mittellos sind, werden sie auch nicht herangezogen.
Jednefalls wirst du, wenn du jetzt schon mittellos bist, nicht noch zusätzlich Schulden anhäufen durch die Aktion deiner Schwester. Ausnahme: Du hast Geld aus der ERbmasse bekommen und schon ausgegeben.
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