Beerdigungskosten - Schwester um Ratenzahlung gebeten...

19. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
elliwelli70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten - Schwester um Ratenzahlung gebeten...

Hallo!
Meine Mutter ist gestorben und meine Schwester und ich sind die Erben. Da meine Schwester in der Nähe meiner Mutter wohnte, hat sie die Beerdigung organisiert, ausgerichtet und zunächst auch bezahlt. Alle Rechnungen sind an sie bzw. ihren Ehemann gegangen. Für mich unstrittig ist, dass ich mich hälftig an den Kosten beteiligen muss und will. Da ich aus finanzieller sicht den Betrag von 3000€ nicht einmalig aufbringen kann, habe ich meine Schwester um eine Ratenzahlung gebeten. Sie hat dies von vornherein abgelehnt und mir auch nie die Rechnungen gezeigt. Letztmalig im Dezember haben wir über das Thema gesprochen. Ich habe wieder um Ratenzahlung und die Übersendung der Rechnungen gebeten. Außerdem habe ich meiner Schwester vorgeschlagen, sich die Kosten ganz als "außergewöhnliche Belastungen" vom Finanzamt wiederzuholen und mir meinen Anteil dementsprechend zu zurück zu zahlen. Sie ist auf nichts eingegangen - im Gegenteil. Weiterhin pocht sie auf eine Einmalzahlung. Anfang des Jahres hat mir nun ihr Anwalt einen Brief geschickt mit der Drohung, gerichtlich gegen mich vorzugehen, sollte ich den Betrag nicht binnen 10 Tagen zuzüglich Zinsen überweisen. Die Rechnungen waren diesem Schreiben erstmalig beigefügt. Was kann ich nun tun. Ich will es nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen und außerdem bin ich ja gewillt in Raten zu zahlen. Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich nun weiter verfahren soll/kann?! Danke.

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-- Editiert von elliwelli70 am 19.01.2008 13:45:05

-- Editiert von elliwelli70 am 19.01.2008 14:14:47

-- Editiert von elliwelli70 am 19.01.2008 14:15:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Hat die Mutter nichts hinterlassen? Die Kosten der Beerdigung fallen dem Nachlass zur Last.

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#2
 Von 
elliwelli70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab keinen Nachlass. Die Kosten für die Beerdigung müssen wir als Erben hälftig trage, da es auch keine Versicherung gab etc. Meine Frage: Kann meine Schwester eine Einmalzahlung verlangen, oder kann ich meinen 'Anteil auch in raten zahlen?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ganz ehrlich - wenn du nicht viel Geld hast - dann hättest du von vornherein sagen sollen, dass du das Erbe ausschlägst.
Dann hätte deine Schwester die Beerdigung bezahlen können oder auch nicht. € 6.000,- ist ja schon recht happig.
Ich würde dem Anwalt schreiben, dass du bereit bist, die Summe zu bezahlen, jetzt die Summe xy und den Rest in Raten von ..., letztmalig am.

Du könntest natürlich auch auf Erinnerungslücke machen und dann soll deine Schwester doch erst einmal beweisen, dass du bereit warst, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Teile dem Anwalt mit, dass du nur in Raten zahlen kannst. Normalerweise müsste der Rechtsanwalt zustimmen, da er die Gebühr für einen Ratenzahlungsvergleich bekommt.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Einen direkten rechtlichen Anspruch auf Ratenzahlung hast Du nicht. Wenn es Dir aber tatsächlich nicht möglich ist, den Betrag in einer Summe zu zahlen, wäre es für Deine Schwester völlig unvernünftig, sich nicht auf eine Ratenzahlung einzulassen.

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