Beerdigungskosten....

19. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
BlueWoman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten....

Guten Tag,

Mein Opa zudem ich über 25 Jahre kein Kontakt hatte ist verstorben das habe ich über X Ecken erfahren ist aber schon 14 Tage her. Zudem ist das Verhältnis von der Seite meines Vaters sehr kaputt in der Familie es existieren noch 2 Schwestern also meine Tanten.

Mein Vater und die Oma ( Mutter meines Vaters ) lebt ebenfalls nicht mehr.

Mein Vater hat damals ein Verzicht des Erbes von meiner Oma unterschrieben so das ich und meine Schwester leer ausgehen. Was wohl noch alles am Todestag passiert ist auch ein wenig merkwürdig.

Muss ich nun damit rechnen das ich eine Rechnung bekomme für eventuelle Bestattungskosten?

Und lohnt sich es nachzuforschen ob es was zu erben gibt ? Kenne mich damit wirklich Null aus.


Wäre dankbar für Antworten

Lilly


-- Editiert von User am 19. März 2024 14:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33333 Beiträge, 17413x hilfreich)

Bei der Bestattungspflicht kommen die Kinder (hier also die Tanten) vor den Enkeln. Allerdings sind Sie Erbe, sofern Sie nicht per Testament enterbt sind - Erben haben die Bestattungskosten zu übernehmen. Ob sich das Erbe "lohnt", kann hier im Übrigen niemand wissen (und auch nicht, ob Sie überhaupt Erbe sind).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von BlueWoman):
Mein Vater hat damals ein Verzicht des Erbes von meiner Oma unterschrieben

Aber jetzt ist doch der Opa verstorben. Warum solltet Ihr da leer ausgehen.

Zitat (von BlueWoman):
Muss ich nun damit rechnen das ich eine Rechnung bekomme für eventuelle Bestattungskosten?

Vorrangig werden die Beerdigungskosten aus dem Nachlass bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vorrangig werden die Beerdigungskosten aus dem Nachlass bezahlt.

Und wenn das nicht ausreichend, an zweiter Stelle von denjenigen, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig waren/gewesen wären.

Da sind dann, da die Ehefrau ja schon tot ist, die Kinder und die Enkelkinder.

Zitat (von hh):
Zitat (von BlueWoman):
Mein Vater hat damals ein Verzicht des Erbes von meiner Oma unterschrieben

Aber jetzt ist doch der Opa verstorben. Warum solltet Ihr da leer ausgehen.

Weil es kein wesentliches Erbe gibt? Oder das Erbe sogar überschuldet ist?
Wären zwei mögliche Gründe.
Ist beides aber genauso spekulativ wie die Annahme, es sei etwas zu erben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8242 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und wenn das nicht ausreichend, an zweiter Stelle von denjenigen, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig waren/gewesen wären.

An zweiter Stelle, haben die Erben die Bestattungskosten zu tragen und erst an dritter Stelle die Unterhaltpflichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

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