Meine Nachbarin sucht Rat, Sie selbst ist bereits Rentnerin und hat vor einer Woche Ihre Mutter Beerdigen lassen. Ihre zwei geschwister beteiligen sich nicht an den Kosten, diese übersteigen aber bei weitem Ihre möglichkeiten. Können die Geschwister zum tragen der Beerdigungskosten verpflichtet werden, wenn ja wie, oder kann sich die Frau z.B. an das Sozialamt wenden um die Kosten dort Erstattet zu bekommen?
Danke
Tom
Beerdigungskosten - an das Sozialamt wenden um die Kosten dort erstattet zu bekommen?
21. Juli 2003
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Frage vom 21. Juli 2003 | 23:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten - an das Sozialamt wenden um die Kosten dort erstattet zu bekommen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2003 | 10:59
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 33x hilfreich)
Die Geschwister haften z. B. dann mit, wenn sie Miterben sind, aber auch dann, wenn ihnen letztwillig von der Erblasserin aufgetragen wurde, derartige Kosten mitzutragen.
Sozialhilfe wird unter Umständen gewährt, wenn der Verpflichtete (Erbe) die Voraussetzungen erfüllt.
Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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