Hallo alle miteinander!
Kurze Vorgeschichte:
Dem einzigen Erben der 1. Rangfolge ist bekannt, dass das Erbe durch eine Grundschuld die auf dem Haus/Grundstück des Erblassers lastet überschuldet ist, auch weil das Haus im derzeitigen renovierungsbedürftigen Zustand gerade einmal vom Verkaufspreis her so viel Wert ist, dass die Grundschuld davon getilgt werden könnte.
Der Erblasser hat auf seinem Konto zum Zeitpunkt des Todes genügend Geld um die Beerdigungskosten davon zu bezahlen zu können.
Nun meine Frage:
Kann der Erbe 1. Rangfolge (der eine Kontovollmacht für das Konto des Erblassers besitzt) die Rechnung des Bestatters der Bank vorlegen, damit diese vom Konto des Erblassers die Bestattungskosten bezahlt und kann der Erbe dann noch das Erbe ausschlagen oder gilt sein Handeln (Bestattungskosten vom Konto des Erblassers bezahlen lassen) als Annahme des Erbes?
Beerdigungskosten bezahlen
9. Juli 2017
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Frage vom 9. Juli 2017 | 16:25
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 21x hilfreich)
Beerdigungskosten bezahlen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Juli 2017 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (45479 Beiträge, 16174x hilfreich)
Ich verstehe zwar nicht so ganz, warum das Erbe überschuldet sein soll, wenn der Hausverkauf das Darlehen tilgt und zudem noch ausreichend Geld für die Beerdigung auf dem Konto ist.
Die Zahlung der Beerdigungskosten vom Konto des Erblassers gilt nicht als Erbannahme.
#2
Antwort vom 9. Juli 2017 | 20:39
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 21x hilfreich)
ZitatIch verstehe zwar nicht so ganz, warum das Erbe überschuldet sein soll, wenn der Hausverkauf das Darlehen tilgt und zudem noch ausreichend Geld für die Beerdigung auf dem Konto ist. ... :
Ob der Hausverkauf das Darlehen tilgt, ist überhaupt nicht sicher und das Guthaben auf dem Konto würde auch nur ca. die Hälfte der Beerdigungskosten ausgleichen.
Aber gut zu wissen, dass die Überweisung der Beerdigungskosten vom Konto des Erblassers nicht als Annahme des Erbes gilt.
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