Beerdigungskosten - müsste Mutter erst mal ihr Haus verkaufen?

18. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
anjthor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten - müsste Mutter erst mal ihr Haus verkaufen?

Hallo
Der Vater meines Freundes ist gestorben.Mein Freund hat das Erbe ausgeschlagen.Seine Mutter und 2 Geschwister haben das Erbe angenommen, wollen die Beerdigung aber nicht zahlen. Obwohl die Mutter ein Haus geerbt hat,zwar verschuldet aber immerhin.Nun soll mein Freund die Beerdigungskosten übernehmen, bekam schon Post vom Anwalt den das Bestattungsinstitut eingeschaltet hat. Mein Freund hat selbst Schulden, sieht nicht ein das alles an ihm hängen bleiben soll.Muß er nun zahlen,oder müßte Mutter erst mal ihr Haus verkaufen?Wäre um Antwort dankbar

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Beerdigungskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu bestreiten. Wenn das nicht ausreicht, sind die Erben an der Reihe.

Teile also dem Anwalt mit, dass du das Erbe ausgeschlagen hast und dass es Erben gibt.

Allerdings ist es natürlich so, dass der Beerdigungsunternehmer sich logischerweise an denjenigen hält, der mit ihm den Vertrag geschlossen, also die Beerdigung in Auftrag gegeben hat. Wenn du das warst, wirst du die Rechnung wohl erst mal zahlen müssen, aber du kannst dir das Geld von den Erben dann wieder holen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen