Beerdigungskosten nach Erbauschlagung

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Europa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten nach Erbauschlagung

Seit Jahren habe ich keinen Kontakt zu meinen Eltern(geschieden), wegen körperlicher und seelischer Mißhandlung die immernoch andauern.Mein Bruder pflegt trotzdem noch den Kontakt.Meine Mutter bekommt Sozialhilfe und wir Kinder müssen nichts dazu zahlen ( ich bin Teilzeitbeschäftigt ) Möchte demnächst auf mein Erbe verzichten und alles amtlich machen. Bin ich trotzallem verplichtet ein Teil der Beerdigungskosten zu zahlen?gibt es eine Möglichkeit dieses zu umgehen? denn meine Mutter will auch keine Sterbeversicherung abschließen um zumindest meinen Bruder abzusichern.
liebe Grüße Europa

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Erbverzicht und Erbausschlagung sind zunächst mal zwei verschiedene Sachen bzw. Prozeduren.

Der Erbverzicht ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen Erblasser und einem potentiell erbberechtigten Verwandten, in dem letzterer auf seine Erbansprüche im voraus verzichtet. Die Erbausschlagung wird hingegen erst nach dem Tode des Erblassers gegenüber dem Nachlaßgericht erklärt.

Die Beerdigungskosten zahlt zunächst der tatsächliche Erbe bzw. die Erben. Wenn keine da sind (bzw. das Erbe von allen ausgeschlagen wurde), sind Ehepartner und Kinder/Eltern aufgrund ihrer gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung in der Haftung. Das setzt natürlich voraus, daß der Unterhaltspflichtige über ein gewisses Einkommen verfügt (die Grenzen kenne ich nicht, wird aber das Sozialamt mitteilen können). Wenn auch da nichts zu holen ist, zahlt das örtliche Sozialamt die billigstmögliche Bestattung.

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