Beerdigungskosten wenn man das Erbe ausschlägt?

20. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
schlafmütze
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Beerdigungskosten wenn man das Erbe ausschlägt?

Hallo, habe mal folgende Frage. Mein Vater ( geschieden )
ist verschuldet. Wenn ich mal Erbe werden sollte werde ich das
Erbe auschlagen. Ich habe noch eine Schwester und einen Halbruder. Die Schwester studiert und hat kein Geld. Von dem Halbbruder weiß ich nur daß er minderjährig ist. Mein Vater hat noch 7 Geschwister. Wie verhält es sich mit evtl. anfallenden Beerdigungskosten, wenn man das Erbe abschlägt. Habe gelesen
das man als Kinder immer zahlen muß wenn zum Schluß kein Erbe
mehr vorhanden ist weil alle ausgeschlagen haben. Wie verhält man sich in so einem Fall, daß nicht alle Kosten bei mir hängen bleiben. Wartet man ab bis man von irgendeiner Stadt die Kosten
dafür präsentiert bekommt, oder ergreift man selber eine Initiative
um die Kosten niedrig zu halten, oder ist man dann der Dumme
wenn man erst mal gezahlt hat. Danke für Antworten.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

§ 1968 BGB
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.


Wenn alle das Erbe ausschlagen, dann erbt am Ende der Staat. Wie in so einem Fall die Beerdigung aussehen wird, ist wohl auch klar.

Wenn Du Deinem Vater also eine würdige Beerdigung gönnst, dann wirst Du wohl in die eigene Tasche packen müssen.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Bin auch der Meinung, von einem Urteil gelesen zu haben, dass die Kinder die Beerdigungskosten auch dann zu übernehmen haben, wenn sie das Erbe ausschlagen.
Am besten erkundigt man sich beim jeweils zuständigen Sozialamt, wie die damit umgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Gemäß § 1615 Abs. 2 BGB müssen die Unterhalsverpflichteten die Beerdigungskosten in so einem Fall übernehmen.

Die Beerdigungskosten müssen also auch bei einer Ausschlagung des Erbes durch die Kinder oder den Ehegatten getragen werden.

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