Begünstigter im Todesfall - Galt mein Eintrag als Begünstigter schon als Schenkung?

23. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Issa0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Begünstigter im Todesfall - Galt mein Eintrag als Begünstigter schon als Schenkung?

Guten Abend!

Ein sehr guter Freund von mir hatte mich vor ca. 3 Jahren bei seiner Lebensversicherung als Begünstigten im Todesfall eingesetzt.
Er bekam jedoch die Summe vor ca. 2 Monaten komplett ausgezahlt, weil die Versicherung "ausgelaufen" war. Anfang diesen Monats ist er leider verstorben - er hatte jedoch sein Testament noch nicht dementsprechend verändert, sodass ich in diesem zwar schon bedacht, aber noch nicht als Alleinerbe, wie er es sich eigentlich gewünscht hatte, eingetragen war.
Sein Tod kam nun leider sehr plötzlich und dadurch hatte er auch keine Möglichkeit mehr, vorher noch Änderungen an seinem "veralteten" Testament durchzuführen.
Meine Frage ist nun, habe ich trotzdem noch einen rechtlichen Anspruch auf die Summe aus der Versicherung, weil ich zu seinen Lebzeiten als Begünstigter eingetragen war? Galt mein Eintrag als Begünstigter schon als Schenkung der Versicherungssumme? Oder ist dieser Anspruch durch die Auszahlung an ihn verfallen und die Summe gehört nun automatisch zur auf seinem Konto befindlichen Erbmasse, die seiner Schwester zusteht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Ein Begünstigter in der LV erhält die vertraglich festgelegte Summe beim Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Wenn der VN beim Ende der Vertragslaufzeit selbst die Summe ausgezahlt bekommt und später verstirbt, dann fällt dieses Geld meiner Ansicht nach komplett in die Erbmasse. Du hast keinen Anspruch mehr darauf.

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