Behindertentestament Dauertestamentsvollstreckung. Muß die Erbsumme sofort im Ganzen bereit gestellt

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
olha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Behindertentestament Dauertestamentsvollstreckung. Muß die Erbsumme sofort im Ganzen bereit gestellt

Hallo zusammen, meine Frage:
Ein Behinderter Mensch erhält aufgrund Vorliegen eines Behindertentestaments seinen Erbteil unter Dauertestamentsvollstreckung.
Muß in diesem Fall die geerbte Summe aus dem Nachlass sofort im Ganzen bereitgestellt werden (Barvermögen auf einem Konto oder als überschriebene Grundstücke), auf das dann der Testamentsvollstrecker Zugriff hat?
Oder kann die restliche Erbengemeinschaft im Einvernehmen mit dem Behinderten und dessen Testamentsvollstrecker eine Art Ratenzahlung vereinbaren, bis die geerbte Summe aus dem Nachlass ausgezahlt ist?
Gibt es da Prüfungsinstanzen die die Testamentsvollstreckung nochmal überwachen (z.B. Träger der Grundsicherung des Behinderten?)

Bin ja mal gespann, ob sich da jemand auskennt:-)
Vielen Dank!
Olha

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