Hallo!
Ich habe einen vollstreckbaren Titel und möchte, so der Schuldner erbt, dieses Erbe pfänden. Mir ist nur bekannt wo der mögliche Erblasser wohnt. Wie stelle ich es jetzt an, das ich im Erbfall informiert werde. Wie ist hier die Vorgehensweise, an wen muss ich mich wenden?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar,
Gruß
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"Sabine P."
Bei Schuldner Erbe pfänden?
16. März 2003
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Frage vom 16. März 2003 | 22:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Schuldner Erbe pfänden?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. April 2003 | 21:00
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Sabine ich kann jetzt nur raten: Vielleicht das Nachlaßgericht informieren, dass hier ein vollstr. Titel vorliegt. Von wem soll er was erben. Weißt Du schon etwas? Wenn Du eißt, wer der Erblasser ist und wo er wohnt, dann vielleicht dieses Nachlassgericht, Gruss Katinka
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"Reno-Katinka "
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