Bei Tod Mutter; meinen Halbbruder informieren?

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Bei Tod Mutter; meinen Halbbruder informieren?

Hallo,

ich hätte doch mal folgende Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann.

Vor Jahren schon habe ich mich mit meinem Halbbruder überworfen, sprich wir haben keinen Kontakt mehr miteinander.
Nun hat er sich auch komplett mit unserer Mutter überworfen. Sie wünscht absolut keinen Kontakt mehr mit ihm.

Nun meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet meinen Halbbruder zu informieren, wenn meine Mutter verstorben ist. Meine Mutter ist der Meinung nein, da sie selbst das nicht wünscht.

Danke schonmal vorab für Eure Bemühungen.

Mfg.

-- Editiert von sevgab am 05.01.2009 13:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Eine gesetzliche Verpflichtung, den Halbbruder über den Tod der Mutter zu informieren, gibt es nicht.

Mit den erbrechtlichen Problemen, die dadurch entstehen, musst Du aber klarkommen.

Es spricht aus meiner Sicht aber nichts dagegen, mit so einer Nachricht einige Tage oder Wochen zu warten, z.B. damit der Halbbruder nicht zur Beerdigung erscheinen kann.

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#2
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke hh für Deine Antwort. Ich habe mir das aber schon so gedacht. Und großartig was zu erben gibt es nicht, außer die Möbel. Meine Mutter ist keine reiche Frau. Ich müßte sowieso alles alleine organisiern, d.h. Beerdigung, Wohnungsauflösung usw., da mein Halbbruder ca. 400 km entfernt wohnt.

Aber Gottlob wird sie ja wohl noch sehr lange leben, hoffe ich.
War ja auch nur eine Vorabinfo-Frage meinerseits.

-- Editiert von sevgab am 06.01.2009 15:41

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