Beigefügte Nachricht an Testamentsvollstrecker?

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Baruch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Beigefügte Nachricht an Testamentsvollstrecker?

Hallo!

Ich will beim Nachlaßgericht ein Testament hinterlegen und trage mich mit dem Gedanken, auf separatem Blatt Informationen für den Testamentsvollstrecker beizufügen. Es wären nur ein oder zwei wesentliche Vorinformationen, insbesondere über Haustürschlüssel und Wohnungsverwaltung; die ausführlichen Informationen findet er in der Wohnung.

Ist die Beifügung eines solchen Blattes bedenklich oder sinnvoll oder sinnlos, z.B. weil der Testamentsvollstrecker die Nachricht gar nicht rechtzeitig erhält?

Danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Man sollte bedenken, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis das Testament eröffnet und der Testamentsvollstrecker benachrichtigt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baruch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Man sollte bedenken, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis das Testament eröffnet und der Testamentsvollstrecker benachrichtigt wird.


Ja, aber kann denn vor der Testamentseröffnung überhaupt irgend etwas erfolgen? Kann beispielsweise die Bestattung durchgeführt werden, obwohl Anweisungen dafür im Testament stehen? - In meinem Fall gibt es keine Pflichterben, überhaupt keine nahen Verwandten, die Erben werden also erst durch Testamentseröffnung bekannt.

Außerdem ist mir noch folgendes eingefallen: Für die Sterbeurkunde wird doch die Geburtsurkunde gebraucht. Wer holt sie denn, wenn niemand eine Vollmacht hat, die erst durch das Testament erteilt wird? Ist da nicht ein Fehler in der Reihenfolge?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Gibt es denn niemandem, dem du für einen solchen Fall eine Vollmacht erteilen könntest? Dann solltest du immer ein Schriftstück bei dir tragen, wer im Falle deines Todes benachrichtigt werden soll. Du könntest ebenso eine Kopie deines beim Nachlassgericht hinterlegten Testaments bei dir tragen, welches dann im Falle deines Todes an den Testamentsvollstrecker übergeben werden soll.

Für eine Todesanzeige braucht man übrigens nicht zwingend eine Todesanzeige, ein Totenschein aus dem Krankenhaus würde beispielsweise auch zunächst reichen, um den Tod beim Standesamt bekannt zu geben.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Baruch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Moicke):
Gibt es denn niemandem, dem du für einen solchen Fall eine Vollmacht erteilen könntest? Dann solltest du immer ein Schriftstück bei dir tragen, wer im Falle deines Todes benachrichtigt werden soll. Du könntest ebenso eine Kopie deines beim Nachlassgericht hinterlegten Testaments bei dir tragen, welches dann im Falle deines Todes an den Testamentsvollstrecker übergeben werden soll.

Für eine Todesanzeige braucht man übrigens nicht zwingend eine Todesanzeige, ein Totenschein aus dem Krankenhaus würde beispielsweise auch zunächst reichen, um den Tod beim Standesamt bekannt zu geben.


Danke für die Antwort. Im letzten Satz war wahrscheinlich gemeint, daß für die Sterbeurkunde nicht zwingend die Geburtsurkunde gebraucht wird.

Es gibt niemanden, dem ich solch eine Vollmacht erteilen könnte, ausgenommen dem Testamentsvollstrecker. Das ist ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt, mit dem ich bereits gesprochen habe. Wir waren auch so verblieben, daß ich die Vollmacht bei mir tragen werde, aber ich habe das Gefühl, daß die Sache etwas unsicher ist. Der Anwalt war der Meinung, daß die Vollmacht in eine Vorsorgevollmacht erweitert werden müsse, für den Fall, daß ich nicht mehr handlungsfähig bin. Wahrscheinlich hat er recht, aber das möchte ich jetzt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ja, aber kann denn vor der Testamentseröffnung überhaupt irgend etwas erfolgen? Kann beispielsweise die Bestattung durchgeführt werden, obwohl Anweisungen dafür im Testament stehen?

Ja!

Man sollte in jedem Fall davon ausgehen, dass die Bestattung vor der Testamentseröffnung erfolgt. Deshalb ist es sinnlos, "Anweisungen" zur Bestattung nur im Testament zu regeln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Baruch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Man sollte in jedem Fall davon ausgehen, dass die Bestattung vor der Testamentseröffnung erfolgt. Deshalb ist es sinnlos, "Anweisungen" zur Bestattung nur im Testament zu regeln.


Wer bestattet denn da und zahlt, wenn kein Erbe bekannt ist?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Baruch):
Im letzten Satz war wahrscheinlich gemeint, daß für die Sterbeurkunde nicht zwingend die Geburtsurkunde gebraucht wird.


Genau das meinte ich. Sorry!

Die Bestattung... man könnte einen Vertrag mit einem Bestatter machen und einen Nachweis darüber immer bei sich führen.

Zunächst einmal würde wohl die Stadt bei der Bestattung einspringen und sich dann aus dem Erbe die Kosten erstatten lassen, wenn dazu vorher keine Verfügung gefunden wird.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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