Benachrichtigung bei Tod eines Angehörigen

10. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)
Benachrichtigung bei Tod eines Angehörigen

Hallo Forum,

welche Behörde ist dafür zuständig, oder ist das nicht zwingend vorgeschrieben ?

Gruß
ovve

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi ovve,


die Behörde ist normalerweise das Amtsgericht(Nachlassgericht)
Die erteilen Erbschein usw.



Gruß
Relax

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Relax,

wer wird denn benachrichtigt ?

Ich hab z.B. eine Halbschwester, die wohnt ca. 800km von mir entfernt, man sieht sich vielleicht nur einmal im Jahr.

Ist das Nachlassgericht dazu verpflichtet mir ihren Tod mitzuteilen ??

Gruß ovve

52x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

also,benachrichtigung is egal ob 1 oder 1000 km.

schau mal bei
www.rechtslexikon-online.de unter Stichwort
"Nachlassgericht"

oder unter www.internetratgeber-recht.de
(Stichwort Erbrecht-Nachlass)
da stehen alle Details.


Gruß
Relax

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,
benachrichtigt wird vom Nachlassgericht nur bei Testamentseröffnung und bei Erteilung eines Erbscheins.
Benachrichtigt werdne bei Testamentseröffnung alle die duch das testament erbe geworden sind, und alle gesetzlichen Erben, die durch das Testament benachteiligt wurden (sofern dem Nachlassgericht bekannt).
Liegt also dem Nachlassgericht kein Testament vor, und beantragt auch Niemand einen Erbschein, so erfolgt auch keine Benachrichtigung.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

sorry,das stimmt so nicht ganz.

Mein Vater ist verstorben,Testament gibts keins und es wurde auch niemand benachteiligt.Benachrichtigung bekam ich trotzdem.


Gruß
Relax

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

"Mein Vater ist verstorben,Testament gibts keins und es wurde auch niemand benachteiligt.Benachrichtigung bekam ich trotzdem."

Vom Nachlassgericht?
Ohne das jemand einen Erbscheinsantrag gestellt hat?

Interessant.
Dann muss mir wohl was entfallen sein.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

ja,Benachrichtigung kam vom Nachlassgericht.
Den Erbschein hab ich erst später dort beantragt.
Ich hoffe,ovve hat den Link gefunden,da stehen alle Details.


Gruß
Relax

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