"Benennung" des Miterben

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz990
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
"Benennung" des Miterben

Meine Eltern hatten ein gemeinschaftliches Testament. Darin steht, dass ich und mein Bruder zu je 1/2 des Nachlasses Erben des Erstverstorbenen sein sollen. Mein Vater ist 1997, meine Mutter 2016 gestorben.
Der Überlebende der beiden Eltern sollte als Vermächtnis lebenslang das Nießbrauchsrecht an dem Erbe des Erstverstorbenen erhalten. Dann gibt es noch eine Klausel, damit wir Kinder nicht unseren Pflichtteil geltend machen.
Und jetzt kommt's: Ein wesentlicher Bestandteil des Erbes sind Urheberrechte und Verlagsrechte. Es heißt wörtlich "Gegenüber der GEMA und der AMMRE wird zu Lebzeiten des Nießbrauchers dieser, nach seinem Tod XY (Name meines Bruders) benannt."

Was heißt das, dass mein Bruder gegenüber der GEMA und der AMMRE "benannt" ist? Heißt das, dass er Erbe der Urheber-und Verlagsrechte geworden ist und ich nicht?

-- Editier von Karlheinz990 am 06.01.2017 18:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8045 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Dann gibt es noch eine Klausel, damit wir Kinder nicht unseren Pflichtteil geltend machen.

Da die Kinder Erben sind, haben diese keinen Pflichtteilsanspruch.
Zitat:
Was heißt das, dass mein Bruder gegenüber der GEMA und der AMMRE "benannt" ist? Heißt das, dass er Erbe der Urheber-und Verlagsrechte geworden ist und ich nicht?

Es ist schwierig einen einzigen Satz ohne den Zusammenhang mit dem Testament zu kommentieren.

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz990):
Was heißt das, dass mein Bruder gegenüber der GEMA und der AMMRE "benannt" ist? Heißt das, dass er Erbe der Urheber-und Verlagsrechte geworden ist und ich nicht?


Ich verstehe das so, dass dein Bruder den Verwertungsgesellschaften gegenüber als Bevollmächtigter benannt wird, du aber Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen hast.

Siehe auch Punkt 3a in diesem Informationsblatt der GEMA:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/information_rechtsnachfolge.pdf

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb501700-47
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wie wäre die Situation, wenn ein Kind Erb des Urhebers wird und das andere nur den pflichtteil erhalten soll ?
Ist der Pflichtteilsberechtigte entsprechend seiner Quote beteiligt ?

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