Hallo,
wer wäre in steuerrechtlichen Fragen zum Thema "Erben", bzw. "Weitervererben" idealerweise der Ansprechpartner? Eher der Steuerberater, der Notar oder doch eher der Rechtsanwalt?
Ich bitte um Einschätzung.
Danke
-- Editiert von User am 18. April 2025 13:07
Beratung im Erbfall und bei künftigen Erbangelegenheiten - Steuerberater, Notar oder Anwalt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatEher der Steuerberater, der Notar oder doch eher der Rechtsanwalt? :
Ein Steuerberater.
Das kommt drauf an: Was steht im Vordergrund? Wenn es um die Gestaltung eines Nachlasses geht, etwa mit dem Ziel, keine Steuern zu verschenken, der Fachanwalt. Wenn es um die Folgen einer Erbregelung geht, möglicherweise der Steuerberater.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn es um die Gestaltung eines Nachlasses geht, etwa mit dem Ziel, keine Steuern zu verschenken, der Fachanwalt. :
Warum sollte sich ein Fachanwalt in steuerrechtlichen Fragen besser auskennen als ein Steuerberater?
Für eine steueroptimale Gestaltung ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
ZitatWenn es um die Folgen einer Erbregelung geht, möglicherweise der Steuerberater. :
Das wiederum würde ich beim Notar sehen. Warum sollte ein Steuerberater sich mit den außersteuerlichen Folgen einer Erbregelung auskennen?
Und natürlich kann eine steuerlich optimale Gestaltung der Erbfolge zu unerwünschten Rechtsfolgen außerhalb des Steuerrechtes führen.
-- Editiert von User am 18. April 2025 16:38
Hallo,
danke für eure Antworten.
Ja, es geht im Kern um die Gestaltung eines Nachlasses mit dem Ziel, dabei im Falle des Falles keine Steuern zu verschenken, bzw. um die steueroptimierte Ausgestaltung. Gleichzeitig spielen hier zusätzlich Aspekte einer kürzlich gemachten Erbschaft seitens des künftigen Erblassers mit eine Rolle, da sie im Endeffekt auch den möglichen Nachlass/die mögliche Höhe des Nachlasses des künftigen Erblassers betreffen.
Es handelt sich bei dem künftigen Erblasser und dem künftigen Erben um Geschwister.
Dann sollte es auch eindeutig der Steuerberater sein, oder?
Danke
AD
-- Editiert von User am 18. April 2025 18:20
ZitatDann sollte es auch eindeutig der Steuerberater sein, oder? :
sehe ich zumindestens so. Wobei der Notar dann evtl vonnöten ist um einen entsprechenden letzten Willen aufzusetzen
Zitatwer wäre in steuerrechtlichen Fragen zum Thema "Erben", bzw. "Weitervererben" idealerweise der Ansprechpartner? Eher der Steuerberater, der Notar oder doch eher der Rechtsanwalt? :
Alle Notare sind Volljuristen, haben insofern dieselbe Qualifikation wie ein Rechtsanwalt. (Ausnahmen gibt es allein in Baden-Württemberg. In Württemberg ist ein Teil der Notare nicht Volljurist, der dortige "Bezirksnotar" hat eine dem Rechtspfleger vergleichbare Ausbildung an der Notarakademie Baden-Württemberg erhalten und ist Beamter. Der badische "Amtsnotar" ist zwar Volljurist, aber nicht "unabhängiger" Träger eines öffentlichen Amtes, sondern ebenfalls verbeamtet - daher auch "Richter-Notar").
Was steuerrechtliche Fragen betrifft, ist ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht der kompetenteste Ansprechpartner. Mit dessen Vorarbeit kann dann ein Notar ein notarielles Testament für den Mandanten errichten, das steuerlich bestmöglich optimiert ist.
Man braucht aber nicht zwingend einen Notar für ein Testament, und erbrechtliche Fragen kann auch jeder Rechtsanwalt beantworten. Das notarielle Testament hat für die Erben eine Reihe von praktischen wertvollen Vorteilen, es ersetzt z.B. den Erbschein. Und die Möglichkeiten für habgierige Erben, das Testament erfolgreich anzufechten, sind bei einem notariellen Testament auch ein bißchen eingeschränkter als bei einem Testament, das der Erblasser selber handschriftlich verfasst und im Schreibtisch aufbewahrt hat...
Ein von einem Fachanwalt für Steuerrecht konzipiertes Testament, das der Erblasser anschließend selbst handschriftlich zu Papier bringt und unterschreibt, hat zumindest den Vorteil, daß es steuerlich optimiert sein und erbrechtlich keine "Kinken" enthalten sollte, die Rechtslaien da leicht einbauen können. Der Notar bringt aber den zusätzlichen Vorteil, daß das Testament nicht handschriftlich verfasst sein muss, um wirksam zu sein - der Notar kann ein "getipptes" (ausgedrucktes) Testament beglaubigen und beurkunden, das ihm der Testierende vorlegt. Ein Rechtsanwalt ohne Notariat kann das nicht.
Letztenendes kostet das alles nicht die Welt (beim Notar ist es inkl. Beurkundung in aller Regel billiger als beim Anwalt; klingt komisch, ist aber so), und man sollte die Kosten sowohl in Hinblick auf gesparte Steuern sehen (da kann es schnell um 20 oder 30 Prozent des Wertes des Erbes gehen!) als auch in Hinblick auf die Rechtssicherheit. Die spart zwar an sich kein Geld, aber der Erblasser kann doch erheblich sicherer sein, daß sein Erbe dereinst dann mal so abgewickelt wird, wie er sich das zu Lebzeiten vorgestellt hat.
ZitatWarum sollte sich ein Fachanwalt in steuerrechtlichen Fragen besser auskennen als ein Steuerberater? :
Für eine steueroptimale Gestaltung ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Fachanwälte für Steuerrecht haben dieselbe Kompetenz in Sachen Steuerrecht wie Steuerberater...
Der Anwalt darf aber mehr als der Steuerberater. Nur die Steuerberatung als Teil der Rechtsberatung ist dem Steuerberater über Art. 1 § 4 RBerG erlaubt, umgekehrt ist dem Rechtsanwalt über das Rechtsberatungsgesetz jede steuerliche Beratung erlaubt.
ZitatFachanwälte für Steuerrecht haben dieselbe Kompetenz in Sachen Steuerrecht wie Steuerberater... :
Das stimmt natürlich nicht, es sein denn der Anwalt gehört zu den ganz wenigen, die auch eine Steuerberaterprüfung abgelegt haben.
ZitatZitat (von eh1960): :
Fachanwälte für Steuerrecht haben dieselbe Kompetenz in Sachen Steuerrecht wie Steuerberater...
Das stimmt natürlich nicht, es sein denn der Anwalt gehört zu den ganz wenigen, die auch eine Steuerberaterprüfung abgelegt haben.
Das stimmt natürlich schon, weil der Fachanwalt für Steuerrecht sich im Steuerrecht genauso gut auskennt wie der Steuerberater.
Sonst wäre er kein Fachanwalt für Steuerrecht...
Daß es auch Fachanwälte für Steuerrecht (oder irgendein anderes Rechtsgebiet) gibt, die nicht so wirklich gut in ihrem Fachgebiet sind, ist sicher richtig - das gilt aber auch genauso für Steuerberater, auch da gibt es Nulpen.
ZitatDer badische "Amtsnotar" ist zwar Volljurist, aber nicht "unabhängiger" Träger eines öffentlichen Amtes, sondern ebenfalls verbeamtet - daher auch "Richter-Notar"). :
Seit der Notaiatsreform gibt es keine verbeameten Notare mehr, die als Notare tätig sind.
ZitatDer Notar bringt aber den zusätzlichen Vorteil, daß das Testament nicht handschriftlich verfasst sein muss, um wirksam zu sein - der Notar kann ein "getipptes" (ausgedrucktes) Testament beglaubigen und beurkunden, das ihm der Testierende vorlegt. :
Der Notar kann kein "getipptes" Testament beglaubigen.
Der Notar kann den Entwurf des Testaments vom Anwalt zur Beurkundung verwenden und überprüfen.
Es fallen dann sowohl Anwalts- wie auch Notarkosten an.
Zitat:Ein Rechtsanwalt ohne Notariat kann das nicht.
Ein Anwaltsnotar darf ohnehin nur entweder als Anwalt oder als Notar tätig sein.
Zitat:Die spart zwar an sich kein Geld...
Man spart die Gebühren für den Erbschein.
ZitatDas stimmt natürlich schon, weil der Fachanwalt für Steuerrecht sich im Steuerrecht genauso gut auskennt wie der Steuerberater. :
Sonst wäre er kein Fachanwalt für Steuerrecht...
Träum weiter.
ZitatDaß es auch Fachanwälte für Steuerrecht (oder irgendein anderes Rechtsgebiet) gibt, die nicht so wirklich gut in ihrem Fachgebiet sind, ist sicher richtig - das gilt aber auch genauso für Steuerberater, auch da gibt es Nulpen. :
Ein Fachanwalt für Steuerrecht hat keine Steuerberaterausbildung. Zu glauben, so ein Anwalt hätte im Steuerrecht die gleiche Kompetenz wie ein Steuerberater kann ich nur als naiv bezeichnen. Der Fachanwalt für Steuerrecht hat auch andere Schwerpunkte als ein Steuerberater. Er ist in erster Linie für die juristischen Aspekte in Steuerstrafverfahren und in Klagen gegen das Finanzamt zuständig. In diesen Gebieten ist er dann aber auch besser ausgebildet als ein Steuerberater.
Bedenken sollte man außerdem, dass das Honorar für einen Rechtsanwalt das des Steuerberaters erheblich übersteigt und leicht das 2-3-fache betragen kann. Noch günstiger ist der Notar.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten