Das Gericht hat Schenkungen an den Beklagten (Bruder) in Höhe von über 65.000,00 Euro angenommen/geschätzt.
Meine Mutter Verstarb am 16.04.2007 / Urteil vom 10.11.2010.
Dürfen die Schenkungen bei der Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten mit einberechnet werden ?
Berechnung Gerichts- und Anwaltskosten
13. März 2016
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Frage vom 13. März 2016 | 15:55
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechnung Gerichts- und Anwaltskosten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. März 2016 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Worum ging es denn in dem Gerichtsverfahren?
#2
Antwort vom 14. März 2016 | 15:34
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Es ging in dem Verfahren um eine Erbauseinandersetzung, in dem mein Bruder aus einem Hausverkauf meiner Mutter die
100.000,00 Euro in seinem Haus nicht mehr auffinden konnte, obwohl sie zu dieser Zeit ein kleines Zimmer bei ihm bewohnte
und das Haus selbst nicht mehr verlassen konnte. Da nach dem Tod der Mutter Anschaffungen im Wert von über 50.000,00 Euro
getätigt wurden, er selbst arbeitslos und seine Ehefrau seit 20 Jahren 10 Stunden pro Woche arbeitet, wertete die Richterin diese Summe als Geschenk an meinen Bruder.
Wird dieser "Geschenk-Betrag" in die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten mit einberechnet ?
Und jetzt?
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